Robert Lackmann (Rose Partner)

www.rosepartner.de
Aktualisiert am
Rose Partner ist eine durchaus hochpreisige Kanzlei, die Steuerberatung zu vielfältigen Themen anbietet.

Die Kanzlei hat Büros in mehreren deutschen Städten.

Sie bietet u.a. auch Beratung zur deutschen Wegzugsteuer und zum Aufsetzen von Stiftungen an.
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Zusammenfassung

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Mittelmäßig

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Kompetenz
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Gesamteindruck
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Preis / Leistung
2,0

1 Erfahrungsbericht

Robert Lackmann (Rose Partner) Erfahrungsbericht vom

Dr. Oliver Eidel Dr. Oliver Eidel Aktualisiert am
Kompetenz
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Preis / Leistung
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Auf der Rose Partner Webseite ist Robert Lackmann prominent auf einem der Wegzugsteuer-Artikel dargestellt - er ist vermutlich in der Kanzlei der Experte für die Wegzugsteuer-Themen. Ich habe das Kontaktformular dann ausgefüllt und einen Termin vereinbart.

Vor unserem Termin hatte ich eine kurze PDF-Zusammenfassung meiner Situation geschickt, die er sich durchgelesen hatte - dies hat die insgesamt abgerechnete Zeit nochmal um eine halbe Stunde erhöht. Aber positiv hervorzuheben ist, dass er einer der wenigen Steuerberater war, der sich vorher vorbereitet hat.

Robert Lackmann hat vor seiner Tätigkeit als Steuerberater bereits 20 Jahre in der Finanzverwaltung in der "Abteilung für Wohlhabende" gearbeitet - das scheint mitunter auch eine seiner größten "Qualifikationen" zu sein, da er dadurch Erfahrung hat, wie u.a. die Wegzugsteuer-Themen auf Seiten des Finanzamts ausgelegt werden.

Grob gesprochen hatte ich Fragen zu drei Themekomplexen:
  1. Wie kann ich vermeiden, zukünftig in Deutschland besteuert zu werden (erweitert beschränkte Steuerpflicht)?
  2. Wie kann ich mich aus meinem Unternehmen (deutsche GmbH) zukünftig bezahlen?
  3. Was würde er bzgl. der Wegzugsteuer in meiner Situation tun?

1. Erweitert beschränkte Steuerpflicht
  • Generell gesprochen, kommt es letztlich auf das Doppelbesteuerungsankommen (DBA) an. Wenn man nach dem DBA also im Zielland steuerpflichtig ist, dann ist das Thema eigentlich bereits relativ klar (seiner Aussage nach), weil man eben nur dort steuerlich ansässig ist. In vielen Ländern ist das z.B. gegeben, wenn man mehr als 180 Tage im Kalenderjahr da ist und gleichzeitig in Deutschland keinen festen Wohnsitz mehr hat (Abmeldung, keine Schlüsselgewalt usw.).
  • Selbst wenn man dann unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht fällt (z.B. durch Wegzug in ein Niedrigsteuerland oder deutsche Einkünfte oder deutsches Vermögen) kann Deutschland ja maximal eben nur die deutschen Einkünfte besteuern, das sind dann üblicherweise Einkommen, falls man noch ein "deutsches" Gehalt bezieht, Kapitalerträge, Mieteinkünfte, usw.; wobei Mieteinkünfte ja sowieso immer in Deutschland besteuert werden.
  • Er rät zusätzlich auch dazu, das Vermögen aus Deutschland herauszubewegen, also z.B. ETFs und Geld. Habe nicht ganz verstanden, warum, aber ggf. ist ein Grund, dass es ansonsten das Risiko für die erweitert beschränkte Steuerpflicht erhöht?

2. Nach Wegzug aus deutscher GmbH ein "Gehalt" zahlen
  • Hier wirkte er ein bisschen planlos und schwadronierte ziemlich lange über die Gefahr, dass die GmbH nun im Ausland eine Betriebsstätte haben würde, das zu viel Komplexität bzgl. internationaler Steuern führen würde.
  • Mein Vorschlag, einen deutschen Geschäftsführer einzustellen, ein Auslandsunternehmen zu gründen und dann durch das Auslandsunternehmen (fremdvergleichsübliche) Rechnungen an die GmbH zu stellen, hielt er für plausibel. Der Vorschlag kam aber von mir, nicht von ihm - von ihm kam hier nicht so viel.
  • Generell meinte er, dass das Risiko einer Betriebsprüfung bei kleinen Unternehmen generell sehr niedrig ist. Und so etwas würde eben nur bei einer Betriebsprüfung angeschaut werden.

3. Wie Wegzugsteuer lösen?
  • Hier wirkte er leider sehr schwach. Es war für mich unklar, ob er wenig kompetent war oder einfach nur sehr stark rum Reden und zum Ausschweifen neigte (im Zweifel letzteres), aber es fiel mir einfach sehr schwer, ihn dazu zu bewegen, überhaupt irgendeinen Vorschlag zu machen.
    Seine (sehr) generellen Ideen bestanden aus:
  • Eine Stiftung muss zum Lebensmodell "passen" - wenn man also z.B. schon Kinder hat und denen sowieso steuer-optimiert etwas vererben möchte, dann könnte eine Stiftung Sinn machen, mit der auch die Wegzugsteuer dann wegfallen würde (hier meine Artikel zur deutschen Stiftung und zur Liechtenstein-Stiftung). Sein Kollege, der Stiftungen aufsetzt, sei gerade "stark ausgelastet" und sie haben lange Wartezeiten dafür.
    (Beides irgendwie nicht hilfreich - wie ich später u.a. in einem Buch zu deutschen Stiftung gelesen habe, gibt es durchaus auch weitere Gründe, eine Stiftung aufzusetzen; außerdem kann man das teilweise sogar alleine machen)
  • Die doppelte Holding, also die Einlage einer bestehenden Holding-GmbH in eine Holding-GmbH & Co. KG bezeichnete er als "Endgegner der Finanzverwaltung", vermutlich, weil die Struktur so komplex ist. Er redete dann noch etwas länger sehr generisch darüber, aber es wurde irgendwie nicht klar, ob das denn nun eine passende Lösung für mich sein könnte oder nicht.
    (Später stellte sich heraus, dass das für mich die passende Lösung sein würde - seine sehr generischen Erzählungen hier waren aber leider nicht hilfreich dazu, dadurch war das quasi eine verpasste Chance)
  • Er erwähnte auch, dass das Aufsetzen einer Holding-GmbH & Co. KG mitunter schwierig ist: Sie muss gewerblich tätig sein (z.B. durch Verkauf von Produkten / Dienstleistungen an Tochterunternehmen) und sie braucht einen deutschen Geschäftsführer. Laut ihm kostet das mindestens 3k€ / Monat
    (Ich hab's am Ende günstiger aufgesetzt)
  • Er meinte, dass die Juhn-Leute intern gar nicht die Expertise hätten, die Holding-GmbH & Co. KG aufzusetzen und dass die das eigentlich an andere Leute delegieren.
    (Ich bekam bei den Gesprächen mit den Juhn-Leuten den Eindruck, dass sie sehr wohl die Expertise dazu hatten - am Ende kann ich das aber nicht bestätigen)

Andere Ideen
  • Er schlug vor, nach dem Wegzug ein Auslandsunternehmen zu gründen, das so profitabel wie möglich zu gestalten und ggf. wieder nach Deutschland zu ziehen. Der Grund dafür ist, dass man dann eine Art Steuergutschrift erhält, die ebenfalls auf einer absurd hohen Bewertung des Unternehmens (13.75 * Gewinn) beruht; also, vereinfacht gesagt, eine "umgekehrte Wegzugsteuer", weil man nun ein Unternehmen nach Deutschland "bringt".
    (Ich hab später bei den Juhn-Leuten gelernt, dass das durchaus komplex ist und es mitunter einfacher ist, einfach die Assets des Auslandsunternehmens an eine neue GmbH zu verkaufen und der GmbH hierfür einen Kredit zu geben.)
  • Er meinte, dass die Finanzämter in Bayern scheinbar sehr problematisch bzgl. der Wegzugsteuer seien, da sie die Bearbeitung nun zentral in einer Stelle (?) erledigen, die Wartezeiten lang sind und teilweise alles extrem streng ausgelegt wird.
  • Es gibt noch ein paar weitere Optionen zur Gestaltung der Wegzugsteuer, nämlich den Verkauf z.B. an ein Familienmitglied, während man Nießbrauch behält, oder eine sog. "atypisch stille Beteiligung". Seiner Meinung nach würden beide Konstrukte aber einer Prüfung nicht wirklich standhalten (interessant, da andere Steuerberater u.a. die atypisch stille Beteiligung ja durchaus als Lösung für die Wegzugsteuer verkaufen).
  • Generell gesprochen hat eine deutsche Stiftung den Vorteil, dass die Einlage des Vermögens oftmals einfacher ist (Stichwort Verschonungsbedarfsprüfung)
    (Funktioniert aber nur bei operativen GmbHs, die man privat hält, wie ich später selbst gelernt habe)
  • Er meinte auch dass das Aufsetzen einer Stiftung durch seine Kanzlei durchaus lange (Monate?) dauert und dass sie dadurch mitunter Klienten verlieren. Der Prozess scheint ziemlich frustrierend zu sein.

Zusammenfassung: Robert Lackmann / Rose Partner zur Wegzugsteuer

Das Gespräch basierte leider auf sehr vielen sehr generellen Aussagen. Ich hätte mir ein paar deutlich konkretere Vorschläge zu meiner Situation gewünscht, also so von wegen "ah, in deiner Situation würde ich X am ehesten vorschlagen". Sowas habe ich hier leider nicht erhalten.

Nicht hilfreich war ebenfalls, dass Robert Lackmann wirklich extrem zum Reden und zum Ausholen neigt. Man muss ihn in dem (bezahlten!) Beratungsgespräch wirklich mehrfach unterbrechen, wenn man halbwegs mit seinen Fragen durchkommen möchte; und jedes Mal, bevor man unterbricht, fragt man sich "kommt da jetzt noch was relevantes?" und meistens ist die Antwort leider "nein".

Ich kann mir schon vorstellen, dass er theoretisch kompetent ist und auch auf dem Gebiet der Wegzugsteuer viel Erfahrung hat. Das Problem ist aber, dass man nach einer Stunde Beratung mit ihm irgendwie nur mit mehr Fragen als Antworten aus dem Gespräch rauskommt.

Ich kann mir irgendwo vorstellen, dass er ein guter Steuerberater ist, wenn man als Kunde 1) absolut keine Ahnung hat und sich alles gerne ganz langsam von Grund auf erklären lassen möchte und 2) viel Geld und 3) sehr viel Zeit hat. Fairerweise könnte das auf die meisten Kunden von eher hochpreisigen Kanzleien wie Rose Partner zutreffen.

Für "normale" Unternehmer wie mich mit 1-2 kleinen Unternehmen scheint das aber nicht so wirklich zu passen.
Kosten / Preismodell: 380€ / Stunde
Nein, ich würde diesen Steuerberater nicht weiterempfehlen.