Deutsche Stiftung zur Gestaltung der Wegzugsteuer
Das Aufsetzen einer deutschen Stiftung ist eine weitere Möglichkeit, die deutsche Wegzugsteuer zu "gestalten", d.h. die Wegzugsteuer-"Last" meistens auf null zu reduzieren.
In Kürze
- Du setzt eine deutsche Familienstiftung auf und legst dort deine Unternehmensanteile ein.
- Deine Anteile gehören dann nicht mehr dir, sondern der Stiftung. Dadurch fällt keine Wegzugsteuer mehr für dich an, da eine Stiftung keine Eigentümer bzw. Gesellschafter hat.
- Das Modell ist ähnlich zur Liechtenstein-Stiftung mit ein paar wichtigen Unterschieden: Es ist bei der deutschen Stiftung einfacher, Unternehmensanteile einzulegen (höhere Schenkungsfreibeträge sowie Verschonungsbedarfsprüfung). Die Kosten für deine deutsche Stiftung sind günstiger. Das Modell ist "simpler" (kein Treuhänder usw.).
Nachteilig ist aber, dass die deutsche Stiftung mehr Steuern zahlt: 15% Steuer auf Erträge (Liechtenstein-Stiftung: 0%) und alle 30 Jahre die sog. Erbersatzsteuer zahlen muss (Liechtenstein-Stiftung zahlt diese nicht).
Im Detail: Wegzugsteuer mit deutscher Stiftung gestalten
Die Idee, das Problem der deutschen Wegzugsteuer mit einer deutschen Familienstiftung zu lösen, klingt oberflächlich erst mal ziemlich gut. Wenn man sich näher mit dem Thema der deutschen Stiftungen auseinandersetzt, merkt man, dass das Modell deutlich einfacher und günstiger ist, als so manch teurer Steuerberater einem erklären möchte.
Vorher noch kurz zur Wiederholung der deutschen Wegzugsteuer: Wenn du aus Deutschland wegziehst und Deutschland als Steuerpflichtiger verlässt, dann musst du die sog. Wegzugsteuer zahlen. Die zahlst du, wenn du zu mehr als 1% an (irgendeiner!) Kapitalgesellschaft (auch ausländischer) beteiligt bist. Typischerweise trifft das GmbH-Inhaber. Die Wegzugsteuer ist ca. 30% auf den Unternehmenswert, der sich mit dem Faktor Jahresgewinn * 13,75 berechnet. Bei einer GmbH mit 100k€ Jahresgewinn wäre das also grob eine Wegzugsteuer von 100k€ * 13,75 * 0,3 = ~460k€. Rechenbeispiel und weitere Erklärungen hier.
Bundesländer-spezifische Unterschiede für deutsche Stiftungen
Zurück zur deutschen Stiftung! Wichtig zu wissen ist erst mal, dass es deutlich einfacher ist, eine Familienstiftung aufzusetzen, als man so denkt. Das liegt auch daran, dass das Stiftungrecht noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist (!) und man nicht daran gebunden ist, die Stiftung an seinem Wohnort aufzusetzen. Die Bundesländer konkurrieren also quasi untereinander, wenn es um das Ansiedeln von Stiftungen und deren Steuereinnahmen geht. Das wäre eigentlich auch mal für GmbHs nützlich, wo man sich üblicherweise mit erheblicher Bürokratie und dem einheitlichen Handels- und Transparenzregister rumschlagen muss und im Gegensatz zu Stiftungen keine "Wahl" des Bundeslandes hat, da eine GmbH üblicherweise am Wohnort des Geschäftsführers bzw. der Betriebsstätte gegründet wird.
In meiner Recherche habe ich einiges über die Unterschiede der Bundesländer bzgl. Stiftungen herausgefunden, aber leider nur einen konkreten Erfahrungsbericht gefunden. Hier die Zusammenfassung der Bundesländer.
Zunächst die empfehlenswerten Bundesländer für Stiftungen:
Vorher noch kurz zur Wiederholung der deutschen Wegzugsteuer: Wenn du aus Deutschland wegziehst und Deutschland als Steuerpflichtiger verlässt, dann musst du die sog. Wegzugsteuer zahlen. Die zahlst du, wenn du zu mehr als 1% an (irgendeiner!) Kapitalgesellschaft (auch ausländischer) beteiligt bist. Typischerweise trifft das GmbH-Inhaber. Die Wegzugsteuer ist ca. 30% auf den Unternehmenswert, der sich mit dem Faktor Jahresgewinn * 13,75 berechnet. Bei einer GmbH mit 100k€ Jahresgewinn wäre das also grob eine Wegzugsteuer von 100k€ * 13,75 * 0,3 = ~460k€. Rechenbeispiel und weitere Erklärungen hier.
Bundesländer-spezifische Unterschiede für deutsche Stiftungen
Zurück zur deutschen Stiftung! Wichtig zu wissen ist erst mal, dass es deutlich einfacher ist, eine Familienstiftung aufzusetzen, als man so denkt. Das liegt auch daran, dass das Stiftungrecht noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist (!) und man nicht daran gebunden ist, die Stiftung an seinem Wohnort aufzusetzen. Die Bundesländer konkurrieren also quasi untereinander, wenn es um das Ansiedeln von Stiftungen und deren Steuereinnahmen geht. Das wäre eigentlich auch mal für GmbHs nützlich, wo man sich üblicherweise mit erheblicher Bürokratie und dem einheitlichen Handels- und Transparenzregister rumschlagen muss und im Gegensatz zu Stiftungen keine "Wahl" des Bundeslandes hat, da eine GmbH üblicherweise am Wohnort des Geschäftsführers bzw. der Betriebsstätte gegründet wird.
In meiner Recherche habe ich einiges über die Unterschiede der Bundesländer bzgl. Stiftungen herausgefunden, aber leider nur einen konkreten Erfahrungsbericht gefunden. Hier die Zusammenfassung der Bundesländer.
Zunächst die empfehlenswerten Bundesländer für Stiftungen:
- Rheinland-Pfalz scheint der subjektive "Favorit" zu sein. Zum einen ist das minimale Stiftungsanfangsvermögen von 50k€ konkret spezifiziert und die Summe ist nicht absurd hoch. Außerdem gibt es auf der Webseite der Stiftungsaufsicht gibt's u.a. hilfreiche Dokumentenvorlagen zur Gründung.
Ich hatte die Möglichkeit, mit einer Person zu sprechen, die ihre Stiftung in Rheinland-Pfalz gegründet hat. - Hamburg und Bayern haben eine sehr geringe (Hamburg) bzw. gar keine (Bayern) laufende Aufsicht für privatnützige Familienstiftungen, könnten also eine interessante Option sein.
Und hier die Bundesländer, die man vermeiden sollte:
- Berlin scheint generell (wie in vielen anderen Aspekten auch) eine komplett eigene Auslegung jeglicher Vorschriften zu haben. Während auf der Webseite steht, dass "100k€ in aller Regel zu gering" sind, scheint die tatsächlich Auslegung dann zu sein, dass ein Grundstock von mindestens 500k€ gefordert wird, was angesichts typischer ETF-Renditen von 8% absurd hoch erscheint. Es erscheint also allein aufgrund der Intransparenz hier empfehlenswert, einen großen Bogen um Berlin zu machen.
Gründung einer Stiftung
Die Gründung einer deutschen Familienstiftung ist entweder sehr einfach oder sehr kompliziert, aber selten etwas dazwischen: Sehr einfach ist die Gründung, wenn man alles selbst macht und die Satzung anhand der Dokumentenvorlagen des jeweiligen Bundeslands aufsetzt (siehe oben z.B. die Webseite von Rheinland-Pfalz). Dann kann das Ganze schon in 1-3 Monaten erledigt sein - die meisten Zeit wartet man wahrscheinlich darauf, dass die Stiftungsaufsicht der Satz und somit der Gründung zustimmt.
Sehr kompliziert und sehr teuer ist die Stiftungsgründung, wenn man sie über einen Steuerberater oder Anwalt gründet. Die reden einem nämlich üblicherweise ein, dass die Satzung einen erheblichen Beratungsbedarf erfordert und rechnen dafür üblicherweise vier- bis fünfstellige Beträge ab.
Es ist sicherlich richtig, dass man die Ausarbeiten der Stiftungssatzung sorgfältig gestalten sollte, da sie "für die Ewigkeit ist" bzw. nur mit Zustimmung der Stiftungsaufsicht geändert werden kann. Eine gewisse Beratung kann hier also sicherlich Sinn machen. Gleichzeitig scheint es absolut möglich sein, selbst eine Stiftung zu gründen, ohne jegliche Berater - ich habe mit einer Person gesprochen, die genau das erledigt hat. Was also für dich selbst die beste Lösung ist, musst du für dich selber entscheiden.
Vor- und Nachteile der deutschen Familienstiftung für die Wegzugsteuer
Die deutsche Familienstiftung hat ein paar interessante Vor- und Nachteile, die sie auch von der Liechtenstein-Stiftung unterscheidet:
Vorteile der deutschen Familienstiftung
Vorteile der deutschen Familienstiftung
- Offensichtlicher Vorteil: Keine Wegzugsteuer. Alle Unternehmensanteile, die die Stiftung hält, fallen nicht mehr unter die Wegzugsteuer, da eine Stiftung keine Gesellschafter bzw. Eigentümer hat.
- Das Einbringen von Unternehmensanteilen ist in vielen Fällen einfacher als bei anderen Konstrukten (mehr dazu unten). Vereinfacht gesagt betrifft dies operative GmbHs, die du persönlich hältst, also nicht über eine Holding-GmbH. Die kannst du über eine Verschonungsbedarfsprüfung üblicherweise nahezu steuerneutral (!) einbringen.
- Die laufenden Kosten einer deutschen Familienstiftung sind geringer als die eine Liechtenstein-Stiftung und ggf. sogar geringer als die einer Holding-GmbH. Die Stiftung kann sich theoretisch also auch als "Holding-Ersatz" eignen, unabhängig davon, ob man aus Deutschland wegziehen möchte oder nicht.
- Die laufende Besteuerung einer Stiftung ist etwas günstiger als die einer Holding-GmbH: 15% auf Erträge mit einem jährlichen Freibetrag von 5k€. Zuzüglich gibt's aber noch die Erbersatzsteuer, bei der alle 30 Jahre quasi ein Erbe bzw. ein "Tod" der Stiftung simuliert und besteuert wird. Die Besteuerung einer Liechtenstein-Stiftung ist günstiger, aber diese wiederum hat höhere laufende Kosten.
- Das Aufsetzen einer Stiftung und das Einbringen von Unternehmensanteilen ist relativ unproblematisch möglich. Es handelt sich um kein allzu exotisches Konstrukt wie z.B. eine Genossenschaft oder eine Liechtenstein-Stiftung. Man kann also vermuten, dass diese Lösung prinzipiell selten von Finanzämtern beanstandet wird.
Nachteile der deutschen Familienstiftung
- Du zahlst für immer deutsche Steuern: Wenn du deine Unternehmensanteile in eine Stiftung einlegst, wird diese immer 15% Steuern auf die Erträge zahlen müssen, unabhängig von deinem persönlichen Wohnort. Je nachdem, wo du hinziehst, ist das ggf. wenig vorteilhaft - es könnte je nach Land nämlich sein, dass dein zukünftiger Wohnort Dividenden gar nicht besteuert, du würdest also 0% Steuern auf Ausschüttungen aus deinen Unternehmen zahlen, wenn du die Anteile nicht an die Stiftung übertragen hättest (hättest aber Wegzugsteuer zahlen müssen usw.).
Du musst dir also gut überlegen, ob es rechnerisch für dich Sinn macht, deine Anteile "für immer" an die Stiftung zu übertragen und der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. - Erbersatzsteuer: Alle 30 Jahre wird in Tod der Stiftung simuliert und sie muss Erbschaftssteuer auf ihr gesamtes Vermögen zahlen. Es gibt hier Freibeträge und das Ganze ist natürlich planbar (Rücklagen bilden usw.), aber natürlich trotzdem ein steuerlicher Nachteil. Ich habe hier von allen möglichen Konstrukten von Steuerberatern gehört, z.B. gründet man eine zweite deutsche Stiftung, die kurz vor Ablauf der 30 Jahren dann das gesamte Vermögen der ersten Stiftung abkauft; oder man gründet eine Liechtenstein-Stiftung und überträgt irgendwie die Unternehmensanteile auf sie. An unkompliziertesten wäre es wahrscheinlich, die Steuer einfach zu zahlen. Man muss sich der Steuer aber natürlich bewusst sein.
- (Relativer) Kontrollverlust: Deine Unternehmensanteile gehören offiziell nicht mehr dir, sondern der Stiftung. Du hast ggf. noch volle Kontrolle, wenn du weiterhin der Geschäftsführer deiner Unternehmen bist und gleichzeitig Vorstand der Stiftung bist; trotzdem ist es so, dass rechtlich deine Anteile nicht mehr dir gehören.
- Auf Erbschaft ausgerichtet (Kinder usw.): Die häufigste Ausgestaltung der Stiftungssatzung beinhaltet, dass deine Nachfahren in direkter Linie (Kinder und deren Kinder usw.) die Begünstigten der Stiftung werden. Das heißt also, wenn du stirbst, wenn haben deine Kinder (je nach Satzung) Ansprüche auf Ausschüttungen aus der Stiftung. Die Frage ist, ob das etwas ist, das du sowieso geplant hattest. Falls ja, ist das Stiftungsmodell ggf. eine gute Lösung. Das muss aber nicht immer der Fall sein - wenn du nämlich z.B. dein Unternehmen weiterhin privat besitzen würdest, könntest du bis zum letzten Moment entscheiden, was du damit tust und ob du es z.B. an jemanden verkaufst.
Einbringung von Unternehmensanteilen in deutsche Familienstiftung
Noch ein Wort zur Einbringung von Unternehmensanteilen in deutsche Familienstiftungen - meiner Meinung nach einer der größten Vorteile dieses Modells. Wie immer grob vereinfacht ist es so, dass die deutsche Familienstiftung sehr vorteilhaft ist für Leute, die direkt eine operative GmbH besitzen. Warum?
Es gibt eine sog. Verschonungsbedarfsprüfung, die sich u.a. anschaut, wie viel "Verwaltungsvermögen" eine Gesellschaft hat.
Ich vereinfache hier mal radikal: Unter Verwaltungsvermögen kann man sich grob das vorstellen, was nicht zu einer operativen Gesellschaft gehört, also z.B. Aktien-ETFs, die du klassischerweise in einer Holding-GmbH halten würdest. Sofern deine Gesellschaft also wenig Verwaltungsvermögen (ETFs usw.) hat, kannst du sie nahezu steuerfrei in eine deutsche Stiftung einbringen.
Würdest du keine Verschonungsbedarfsprüfung machen, dann wäre der Einbringungsvorgang nämlich schenkungssteuerpflichtig! Die Freibeträge der Stiftung richten sich danach, wen du in der Satzung begünstigst. Im häufigsten Fall, in dem du direkte Nachfahren begünstigst, beträgt der Freibetrag "nur" 100k€ und auf alles darüber müsstest du Schenkungssteuer zahlen.
Zwei kurze Beispiele:
- Du hältst 100% an einer operativen GmbH, die somit wenig Verwaltungsvermögen hat: Du kannst eine Verschonungsbedarfsprüfung auf 85% oder ggf. 100% machen und die Gesellschaft höchstwahrscheinlich mit wenig oder keiner Schenkungssteuer in die Stiftung einbringen.
- Du hältst 100% an einer Holding-GmbH, die 300k€ in ETFs hält und 100% an einer operativen GmbH hält: Schwierig. Die ETFs wären Verwaltungsvermögen, du kannst deine Holding-GmbH also schon mal nicht steuerneutral in die Stiftung einbringen. Vielleicht gibt es hier eine Lösung, bei der du die ETFs verkaufst und dir privat eine Dividende zahlst (aber mit 26% Kapitalertragssteuer, hier 78k€!), damit das Gesamt-Verwaltungsvermögen in deiner Holding plus deiner operativen GmbH wieder kleiner wird. Dann könntest du ggf. die Holding (und damit auch die operative GmbH) einbringen.
Ob das angesichts des Preises von 78k€ plus den Gründungskosten für die Stiftung Sinn macht, sei mal dahingestellt - da erscheinen schnell andere Lösungen, z.B. die Gründung der KG-Holding, sinnvoller und günstiger.
Zusammenfassung: Deutsche Stiftung zur Gestaltung der Wegzugsteuer
Falls das alles sehr kompliziert klang, kann es eigentlich in einem Satz zusammengefasst werden: Die deutsche Stiftung ist möglicherweise eine gute Lösung, wenn du direkt (ohne Holding) eine operative GmbH besitzt, demnächst einen Wegzug planst und andere Optionen (Verkauf usw.) nicht für dich in Frage kommen.
In dem Fall hat die deutsche Stiftung durchaus Vorteile: Du kannst dein Unternehmen höchstwahrscheinlich steuerneutral über die Verschonungsbedarfsprüfung in deine deutsche Familienstiftung einbringen - und sobald du das erledigt hast, kannst du aus Deutschland wegziehen und zahlst keine Wegzugsteuer.
Die Nachteile der deutschen Stiftung sind dass du zukünftig auf alle Erträge in der Stiftung 15% Steuern zahlen musst, unabhängig vom Wohnort, sowie die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre. Dazu kommt der subjektiv Kontrollverlust, da deine Anteile nun nicht mehr dir, sondern der Stiftung gehören.
In dem Fall hat die deutsche Stiftung durchaus Vorteile: Du kannst dein Unternehmen höchstwahrscheinlich steuerneutral über die Verschonungsbedarfsprüfung in deine deutsche Familienstiftung einbringen - und sobald du das erledigt hast, kannst du aus Deutschland wegziehen und zahlst keine Wegzugsteuer.
Die Nachteile der deutschen Stiftung sind dass du zukünftig auf alle Erträge in der Stiftung 15% Steuern zahlen musst, unabhängig vom Wohnort, sowie die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre. Dazu kommt der subjektiv Kontrollverlust, da deine Anteile nun nicht mehr dir, sondern der Stiftung gehören.
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Dr. Oliver Eidel
Ich bin Oliver und bin Unternehmer aus Deutschland - mein bekanntestes Unternehmen ist OpenRegulatory, welches eine Compliance-Software für Medizinprodukte-Hersteller anbietet.
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)