Wegzugsteuer reduzieren durch Genossenschaft
Das Modell "Wegzugsteuer reduzieren durch Genossenschaft" wird von ein paar Leuten im Internet so angeboten. Ich habe das Modell ausführlich recherchiert und habe hier mal meine Erkenntnisse zusammengefasst. Die kurze Zusammenfassung ist, dass ich ziemlich skeptisch bin, ob es funktioniert. Ich selbst würde es wahrscheinlich nicht machen.
In Kürze
- Du gründest eine Genossenschaft, für die Gründung brauchst du mindestens zwei weitere Personen.
- Du legst deine Unternehmensanteile in die Genossenschaft ein. Es ist unklar, wie genau das hier am besten passieren soll.
- Du ziehst aus Deutschland weg. Da deine Unternehmensanteile nicht mehr dir gehören, sondern der Genossenschaft, zahlst du keine Wegzugsteuer.
Im Detail: Genossenschaft für die Wegzugsteuer
Prinzipiell klingt das Modell der Genossenschaft für die Wegzugsteuer ähnlich wie das Modell "Stiftung in Liechtenstein" über das ich hier geschrieben hatte: Man gründet ein "Konstrukt", hier also eine Stiftung oder Genossenschaft, legt seine Unternehmensanteile da rein und zieht dann aus Deutschland weg. Da man in dem Moment selbst die Unternehmensanteile nicht mehr besitzt, sondern die Stiftung / Genossenschaft, fällt keine Wegzugsteuer an.
So weit, so "gut". Die Probleme liegen hier aber im Detail und ich habe in meiner Recherche keine wirklichen Lösungen für diese Probleme gefunden. Außerdem machten die Anbieter, die diese Genossenschafts-"Lösung" anbieten, leider keinen sonderlich seriösen Eindruck. Dann wiederum ist diese ganze Branche der Wegzugsteuer-Berater nicht unbedingt für ihre Professionalität bekannt, haha..
Bevor ich die Probleme beschreibe, die ich herausgefunden habe, hier kurz die Vorteile des Genossenschafts-Modells:
So weit, so "gut". Die Probleme liegen hier aber im Detail und ich habe in meiner Recherche keine wirklichen Lösungen für diese Probleme gefunden. Außerdem machten die Anbieter, die diese Genossenschafts-"Lösung" anbieten, leider keinen sonderlich seriösen Eindruck. Dann wiederum ist diese ganze Branche der Wegzugsteuer-Berater nicht unbedingt für ihre Professionalität bekannt, haha..
Bevor ich die Probleme beschreibe, die ich herausgefunden habe, hier kurz die Vorteile des Genossenschafts-Modells:
- Eine Genossenschaft zu gründen und zu betreiben ist generell günstiger als eine Stiftung in Liechtenstein. Die Stiftung kostet ca. 5k CHF Gründungskosten plus ca. 10k CHF Kosten pro Jahr für den Treuhänder usw., während eine Genossenschaft vermutlich etwas weniger als eine GmbH kosten dürfte (einfachere Buchhaltung), also z.B. 1-3k€ / Jahr.
- Genossenschaften haben ein paar Steuererleichterungen.
- Es dürfte sich um ein relativ exotisches Konstrukt zur Wegzugsteuer handeln, das die meisten Leute in den Finanzämtern wahrscheinlich so nicht kennen. Das ist ein Vor- und ein Nachteil, da man dadurch ggf. aber auch Probleme bekommen kann (s.u.).
Das waren die Vorteile. Jetzt zu den Nachteilen, über die ich mal etwas ausführlicher schreibe.
Nachteile der Genossenschaft als Gestaltung für die Wegzugsteuer
Hier also die Nachteile!
Nachteil #1: Keine echten Gesellschaftsanteile, du brauchst zwei andere Gründer
Der erste Nachteil ist, dass eine Genossenschaft von mindestens drei Leuten gegründet werden muss. Du brauchst also zwei Freunde oder Familienmitglieder, die die Genossenschaft mit dir gründen. Das klingt zunächst einmal machbar, aber dann wiederum musst du wissen, dass eine Genossenschaft ja keine normalen "Gesellschaftsanteile" wie bei einer GmbH kennt - jeder von den drei Leuten ist also zu gleichen Teilen an der Genossenschaft beteiligt und jeder hat ein Stimmrecht.
Wie immer stark vereinfacht, aber du kannst es dir ein wenig so vorstellen, als würdest du eine Holding-GmbH mit drei Leuten gründen, die jedem zu 33,33% gehört und jeder hat ein Stimmrecht. Und da legst du jetzt deine Unternehmensanteile rein. Das finde ich schon ziemlich krass, weil letztlich gibst du die Kontrolle über dein Unternehmen ab und "schenkst" quasi den anderen große Teile deines Unternehmens, da nun jeder ja 33,33% an deinem Unternehmen indirekt über die Genossenschaft "besitzt".
(Ich bin mir sicher, dass die Begriffe oben alle falsch sind, aber ich hoffe, es hilft für's Verständnis)
Jetzt bieten die einschlägigen Berater in dieser Branche alle möglichen "Behelfs-Konstrukte" dafür an. Die übliche, die ich hier gehört habe, waren, dass du z.B. die Genossenschaft so ausgestaltest, dass unterschiedliche Leute unterschiedliche Stimmrechte haben. Das sieht dann also so aus, dass die zwei anderen Leute in deiner Genossenschaft z.B. nur jeweils 1% der Stimmrechte haben und du die verbleibenden 98%. Dadurch kontrollierst du am Ende die Genossenschaft.
Aber das ist am Ende ein krasser Gegensatz zu dem generellen Modell einer Genossenschaft, in dem (mehr oder weniger) jedes Mitglied gleichberechtigt sein soll. Keine Ahnung, ob das so langfristig durchgeht - zumal deine Genossenschaft regelmäßig von einem genossenschaftlichen Prüfverband geprüft werden muss und auch da ist mir nicht klar, ob so ein offensichtliches "für die Wegzugsteuer optimiertes Konstrukt" da akzeptiert wird.
Zusätzlich kommt's noch hinzu, dass manche Berater hier die empfehlen, weniger als 1% der Anteile an der Genossenschaft zu halten - siehe nächster Punkt.
Nachteil #2: Exotisches Konstrukt, jeder (inkl. den Finanzämtern) interpretiert es anders
Ein interessanter Nachteil, den ich gehört habe, war, dass Finanzämter die Genossenschaften teilweise nicht verstehen. Konkret passierte scheinbar, dass jemand mit zwei anderen Leuten eine Genossenschaft gegründet und seine Unternehmensanteile dort eingelegt hat. Da jeder aber nun 33,33% an der Genossenschaft "besaß", sagte das Finanzamt im Prinzip, dass das nun dasselbe sei wie eine Kapitalgesellschaft und dass nun trotzdem Wegzugsteuer auf diese 33,33% "Anteile" an der Genossenschaft anfallen würden.
Am Ende dürfte das wahrscheinlich bei einem Gerichtsverfahren so nicht durchgehen, da eine Genossenschaft ja keine Kapitalgesellschaft ist. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man so viel Lust hat, sich jahrelang mit irgendwelchen Gerichtsverfahren bzgl. seiner Wegzugsteuer rumzuschlagen (für mich wäre die Antwort "nein").
Die "Lösung" hierfür, die mir ein Berater vorschlug, war, dass man zum Zeitpunkt des Wegzugs seine Anteile an der Genossenschaft auf weniger als 1% reduziert (und die der anderen zwei Personen logischerweise auf mehr als 99% zusammen). Dadurch hätte man also die doppelte Gewissheit, nicht unter die Wegzugsteuer zu fallen, da man zum einen ja keine Kapitalgesellschaftsanteile besitzt (sondern Anteile an einer Genossenschaft) und, selbst wenn das Finanzamt das nicht versteht, wäre man unter der Schwelle von 1%, über der Wegzugsteuer anfallen würde.
Aber alles in allem wird das Konstrukt dann schon langsam sehr komplex - man braucht die zwei Leute für die Gründung der Genossenschaft, reduziert seine eigenen Anteile daran dann erheblich, aber behält sich trotzdem erhebliche Stimmrechte vor (??). Ich habe große Zweifel, ob das alles so klappt. Vielleicht schon, aber wenn es jemals geprüft wird.. keine Ahnung.
Nachteil #3: Unklar, wie man steuerneutral Unternehmensanteile einlegt
Der dritte und größte Nachteil für mich ist, dass es unklar ist, wie man seine Unternehmensanteile in die Genossenschaft einbringt. Verschiedene Berater haben hier (wie immer) verschiedene Lösungen, ich bezweifle aber, dass diese Lösungen so wirklich funktionieren.
Die erste und offensichtliche Lösung bestünde darin, sein Unternehmen an die Genossenschaft zu verkaufen. Jetzt hat die Genossenschaft aber üblicherweise ja kein Geld, daher gibt man der Genossenschaft ein Darlehen, das sie über die nächsten Jahre dann zurückzahlen kann. Aber bei diesem Vorgang würde ja dann trotzdem die Steuer auf den Erlös anfallen, die man persönlich zahlen müsste - schließlich hat man sein Unternehmen ja zu einem (üblicherweise) gewinnbringenden Preis verkauft. Da der Steuersatz derselbe ist wie bei der Wegzugsteuer (knapp 30% Teileinkünfteverfahren usw.), zahlt man in diesem Moment ja letztlich also doch quasi dieselbe Steuer, die man bei einem Wegzug zahlen müsste. Ich sehe hier also keinen Vorteil.
Die zweite und weniger offensichtliche Lösung besteht angeblich in einem qualifizierten Anteilstausch: Das ist eigentlich ein Verfahren, mit dem man eine Kapitalgesellschaft, an der man >50% hält, in eine andere Kapitalgesellschaft einbringen kann. Das wird üblicherweise dafür genutzt, eine operative GmbH, an der du (sagen wir mal) 100% hältst, in einer Holding-GmbH einzubringen, an der du ebenfalls 100% hältst - also im Nachhinein sich das normale "Holding-Modell" aufzuziehen (unabhängig von der Wegzugsteuer).
Jetzt ist es so, dass die Berater sagen, dass dieser qualifizierte Anteilstausch prinzipiell auch für das Einbringen deines Unternehmens in eine Genossenschaft funktionieren würde - du würdest also dein Unternehmen einbringen und im "Tausch" dann weitere Genossenschaftanteile bekommen (die du dann, wie weiter oben beschrieben, wieder extrem umständlich dann doch an die anderen Mitglieder überträgst, da du weniger als 1% haben möchtest).
Ich konnte keine guten Informationen finden, ob ein solcher qualifizierter Anteilstausch bei Genossenschaften wirklich Anwendung findet. Mein Bauchgefühl ist "nein", da hier weitere Genossenschaftsanteile für dich ja nicht sonderlich werthaltig sind. Am Ende des Tages bin ich aber keine Steuerberater und weiß es nicht.
Vielleicht weiß es niemand. Einer der Berater meinte auch, dass viele Notare das nicht verstehen und dass man zu einem bestimmten Notar gehen solle. Das wäre zumindest ein Datenpunkt dafür, dass niemand das Konstrukt versteht (oder auch dass es faktisch nicht funktioniert).
Nachteil #1: Keine echten Gesellschaftsanteile, du brauchst zwei andere Gründer
Der erste Nachteil ist, dass eine Genossenschaft von mindestens drei Leuten gegründet werden muss. Du brauchst also zwei Freunde oder Familienmitglieder, die die Genossenschaft mit dir gründen. Das klingt zunächst einmal machbar, aber dann wiederum musst du wissen, dass eine Genossenschaft ja keine normalen "Gesellschaftsanteile" wie bei einer GmbH kennt - jeder von den drei Leuten ist also zu gleichen Teilen an der Genossenschaft beteiligt und jeder hat ein Stimmrecht.
Wie immer stark vereinfacht, aber du kannst es dir ein wenig so vorstellen, als würdest du eine Holding-GmbH mit drei Leuten gründen, die jedem zu 33,33% gehört und jeder hat ein Stimmrecht. Und da legst du jetzt deine Unternehmensanteile rein. Das finde ich schon ziemlich krass, weil letztlich gibst du die Kontrolle über dein Unternehmen ab und "schenkst" quasi den anderen große Teile deines Unternehmens, da nun jeder ja 33,33% an deinem Unternehmen indirekt über die Genossenschaft "besitzt".
(Ich bin mir sicher, dass die Begriffe oben alle falsch sind, aber ich hoffe, es hilft für's Verständnis)
Jetzt bieten die einschlägigen Berater in dieser Branche alle möglichen "Behelfs-Konstrukte" dafür an. Die übliche, die ich hier gehört habe, waren, dass du z.B. die Genossenschaft so ausgestaltest, dass unterschiedliche Leute unterschiedliche Stimmrechte haben. Das sieht dann also so aus, dass die zwei anderen Leute in deiner Genossenschaft z.B. nur jeweils 1% der Stimmrechte haben und du die verbleibenden 98%. Dadurch kontrollierst du am Ende die Genossenschaft.
Aber das ist am Ende ein krasser Gegensatz zu dem generellen Modell einer Genossenschaft, in dem (mehr oder weniger) jedes Mitglied gleichberechtigt sein soll. Keine Ahnung, ob das so langfristig durchgeht - zumal deine Genossenschaft regelmäßig von einem genossenschaftlichen Prüfverband geprüft werden muss und auch da ist mir nicht klar, ob so ein offensichtliches "für die Wegzugsteuer optimiertes Konstrukt" da akzeptiert wird.
Zusätzlich kommt's noch hinzu, dass manche Berater hier die empfehlen, weniger als 1% der Anteile an der Genossenschaft zu halten - siehe nächster Punkt.
Nachteil #2: Exotisches Konstrukt, jeder (inkl. den Finanzämtern) interpretiert es anders
Ein interessanter Nachteil, den ich gehört habe, war, dass Finanzämter die Genossenschaften teilweise nicht verstehen. Konkret passierte scheinbar, dass jemand mit zwei anderen Leuten eine Genossenschaft gegründet und seine Unternehmensanteile dort eingelegt hat. Da jeder aber nun 33,33% an der Genossenschaft "besaß", sagte das Finanzamt im Prinzip, dass das nun dasselbe sei wie eine Kapitalgesellschaft und dass nun trotzdem Wegzugsteuer auf diese 33,33% "Anteile" an der Genossenschaft anfallen würden.
Am Ende dürfte das wahrscheinlich bei einem Gerichtsverfahren so nicht durchgehen, da eine Genossenschaft ja keine Kapitalgesellschaft ist. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man so viel Lust hat, sich jahrelang mit irgendwelchen Gerichtsverfahren bzgl. seiner Wegzugsteuer rumzuschlagen (für mich wäre die Antwort "nein").
Die "Lösung" hierfür, die mir ein Berater vorschlug, war, dass man zum Zeitpunkt des Wegzugs seine Anteile an der Genossenschaft auf weniger als 1% reduziert (und die der anderen zwei Personen logischerweise auf mehr als 99% zusammen). Dadurch hätte man also die doppelte Gewissheit, nicht unter die Wegzugsteuer zu fallen, da man zum einen ja keine Kapitalgesellschaftsanteile besitzt (sondern Anteile an einer Genossenschaft) und, selbst wenn das Finanzamt das nicht versteht, wäre man unter der Schwelle von 1%, über der Wegzugsteuer anfallen würde.
Aber alles in allem wird das Konstrukt dann schon langsam sehr komplex - man braucht die zwei Leute für die Gründung der Genossenschaft, reduziert seine eigenen Anteile daran dann erheblich, aber behält sich trotzdem erhebliche Stimmrechte vor (??). Ich habe große Zweifel, ob das alles so klappt. Vielleicht schon, aber wenn es jemals geprüft wird.. keine Ahnung.
Nachteil #3: Unklar, wie man steuerneutral Unternehmensanteile einlegt
Der dritte und größte Nachteil für mich ist, dass es unklar ist, wie man seine Unternehmensanteile in die Genossenschaft einbringt. Verschiedene Berater haben hier (wie immer) verschiedene Lösungen, ich bezweifle aber, dass diese Lösungen so wirklich funktionieren.
Die erste und offensichtliche Lösung bestünde darin, sein Unternehmen an die Genossenschaft zu verkaufen. Jetzt hat die Genossenschaft aber üblicherweise ja kein Geld, daher gibt man der Genossenschaft ein Darlehen, das sie über die nächsten Jahre dann zurückzahlen kann. Aber bei diesem Vorgang würde ja dann trotzdem die Steuer auf den Erlös anfallen, die man persönlich zahlen müsste - schließlich hat man sein Unternehmen ja zu einem (üblicherweise) gewinnbringenden Preis verkauft. Da der Steuersatz derselbe ist wie bei der Wegzugsteuer (knapp 30% Teileinkünfteverfahren usw.), zahlt man in diesem Moment ja letztlich also doch quasi dieselbe Steuer, die man bei einem Wegzug zahlen müsste. Ich sehe hier also keinen Vorteil.
Die zweite und weniger offensichtliche Lösung besteht angeblich in einem qualifizierten Anteilstausch: Das ist eigentlich ein Verfahren, mit dem man eine Kapitalgesellschaft, an der man >50% hält, in eine andere Kapitalgesellschaft einbringen kann. Das wird üblicherweise dafür genutzt, eine operative GmbH, an der du (sagen wir mal) 100% hältst, in einer Holding-GmbH einzubringen, an der du ebenfalls 100% hältst - also im Nachhinein sich das normale "Holding-Modell" aufzuziehen (unabhängig von der Wegzugsteuer).
Jetzt ist es so, dass die Berater sagen, dass dieser qualifizierte Anteilstausch prinzipiell auch für das Einbringen deines Unternehmens in eine Genossenschaft funktionieren würde - du würdest also dein Unternehmen einbringen und im "Tausch" dann weitere Genossenschaftanteile bekommen (die du dann, wie weiter oben beschrieben, wieder extrem umständlich dann doch an die anderen Mitglieder überträgst, da du weniger als 1% haben möchtest).
Ich konnte keine guten Informationen finden, ob ein solcher qualifizierter Anteilstausch bei Genossenschaften wirklich Anwendung findet. Mein Bauchgefühl ist "nein", da hier weitere Genossenschaftsanteile für dich ja nicht sonderlich werthaltig sind. Am Ende des Tages bin ich aber keine Steuerberater und weiß es nicht.
Vielleicht weiß es niemand. Einer der Berater meinte auch, dass viele Notare das nicht verstehen und dass man zu einem bestimmten Notar gehen solle. Das wäre zumindest ein Datenpunkt dafür, dass niemand das Konstrukt versteht (oder auch dass es faktisch nicht funktioniert).
Zusammenfassung
Auf den ersten Blick klingt das Genossenschafts-Modell wie eine günstigere Variante der Liechtenstein-Stiftung: Man gründet ein Konstrukt, überträgt seine Anteile, die man dann nicht mehr besitzt und dadurch fällt keine Wegzugsteuer an.
Es ist mir aber abschließend weiterhin nicht klar, ob die ganzen Details wirklich funktionieren. Ich tendiere zu "nein", da ich dasselbe Problem sehe wie bei der Liechtenstein-Stiftung, nämlich dass es nicht trivial möglich ist, seine Unternehmensanteile in die Stiftung einzulegen.
Und selbst wenn man das schaffen würde, ist die Frage, ob man sich generell den Risiken des Genossenschafts-Konstrukts aussetzen möchte: Man besitzt seine Anteile nicht mehr und "teilt" sie sich nun mit zwei anderen Leuten; und dann muss man erst mal diese zwei anderen Leute finden. Und dann muss man denen vermitteln, dass man hier ein exotisches Konstrukt zur Wegzugsteuer aufsetzen möchte und sie im Prinzip da mit reinzieht!
Ich weiß nicht. Ich persönlich würd's nicht machen. Vielleicht habe ich aber auch etwas übersehen..
Es ist mir aber abschließend weiterhin nicht klar, ob die ganzen Details wirklich funktionieren. Ich tendiere zu "nein", da ich dasselbe Problem sehe wie bei der Liechtenstein-Stiftung, nämlich dass es nicht trivial möglich ist, seine Unternehmensanteile in die Stiftung einzulegen.
Und selbst wenn man das schaffen würde, ist die Frage, ob man sich generell den Risiken des Genossenschafts-Konstrukts aussetzen möchte: Man besitzt seine Anteile nicht mehr und "teilt" sie sich nun mit zwei anderen Leuten; und dann muss man erst mal diese zwei anderen Leute finden. Und dann muss man denen vermitteln, dass man hier ein exotisches Konstrukt zur Wegzugsteuer aufsetzen möchte und sie im Prinzip da mit reinzieht!
Ich weiß nicht. Ich persönlich würd's nicht machen. Vielleicht habe ich aber auch etwas übersehen..
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Dr. Oliver Eidel
Ich bin Oliver und bin Unternehmer aus Deutschland - mein bekanntestes Unternehmen ist OpenRegulatory, welches eine Compliance-Software für Medizinprodukte-Hersteller anbietet.
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)