Patrick Straßer (WSK Wekel Straßer & Kollegen)

www.wsk-steuerberater.de
Aktualisiert am 13. Dezember 2025
WSK ist eine Steuerberatungskanzlei in Berlin, die sich auf Unternehmen spezialisiert hat.

Einer der Steuerberater, Patrick Straßer, bietet auch Beratung zur deutschen Wegzugsteuer an.
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Zusammenfassung

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Sehr gut

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Gesamteindruck
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Preis / Leistung
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1 Erfahrungsbericht

Patrick Straßer (WSK Wekel Straßer & Kollegen) Erfahrungsbericht vom 12. Dezember 2025

Dr. Oliver Eidel Dr. Oliver Eidel Aktualisiert am 13. Dezember 2025
Kompetenz
5,0
Preis / Leistung
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Gesamteindruck
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Okay, eines vorweg.. Patrick Straßer ist bereits mein Haus-Steuerberater und betreut mit seiner Kanzlei WSK meine Holding-GmbH, meine operative GmbH und mich privat. Ich bin damals von einem eher unpragmatischen Steuerberater zu ihm und WSK gewechselt und bin super zufrieden - er ist einer der (ganz wenigen) pragmatischen Steuerberater auf diesem Planeten.

Ich finde ihn unfassbar gut und er ist meine absolut erste Weiterempfehlung für jeden, der hier Beratung braucht. Einschränkend muss man aber sagen, dass er sich in den Feinheiten der einzelnen Lösungen (Stiftung, GmbH & Co. KG) ggf. nicht gut genug auskennt, um das aufzusetzen. Aber passenderweise empfiehlt er hier recht offen die Juhn-Leute und gehört somit auch hier wieder zum absolut kleinen Kreis an pragmatischen Steuerberatern, die auch andere Steuerberater empfehlen (!) und somit wirklich am Erfolg ihrer Mandanten interessiert sind.

Ja, Patrick Straßer ist der Hammer.

Zurück zum Thema.. als ich mich mit dem Wegzugsteuer-Thema befasste, habe ich dann auch gelernt, dass er hier ebenfalls Beratung anbietet. Im Rahmen meiner Wegzugsteuer-Situation habe ich dann mehrfach mit ihm gesprochen. Meine Notizen hier sind also die Zusammenfassung mehrerer Gespräche.

Seine Empfehlungen
  • Grob gesprochen kann man seine Empfehlungen so auflisten: Unternehmen niedrig bewerten und Wegzugsteuer zahlen, oder Unternehmen vorher verkaufen, oder steuerlichen Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Seine Empfehlungen sind also alles die jeweils pragmatischen Lösungen, da alle anderen Lösungen (Stiftung usw.) deutlich komplexer und teurer sind.
    Zusätzlich muss man auch anmerken, dass das die einzigen Lösungen sind (meiner Meinung nach), die er zu 100% betreuen kann. Bei allen anderen Lösungen muss man sich dann einen weiteren Steuerberater (z.B. Juhn) dazuholen, das sagt er aber auch offen so.
  • Er merkt an, dass, historisch gesehen, die deutsche Wegzugsteuer immer weiter verschärft wurde. Wenn man also Deutschland verlassen möchte, wäre es prinzipiell also sinnvoll, dies zu tun, während es noch möglich ist - z.B. also wenn das Unternehmen noch wenig wert ist oder wenn man noch eine Lösung findet, die funktioniert (z.B. Wegzugsteuer zahlen, GmbH & Co. KG usw.).
  • Als "junge" Person (das bin ich) kann es durchaus Sinn machen, jetzt wegzuziehen, da ja noch zu erwarten ist, dass man deutlich an Vermögen dazugewinnt. Mit der jetzt neuen Wegzugsteuer auf ETFs im Privatvermögen gibt es ja schon eine erste Tendenz, auch nicht-Unternehmer beim Wegzug zu besteuern.
  • Man sollte grob zwischen Konstrukten unterscheiden, bei denen man teure Steuerberater braucht und die dann ggf. lange vom Finanzamt geprüft werden (Stiftung und noch komplexere Setups) und zwischen Setups, die man selbst aufsetzen kann, die mehr oder weniger problemlos durchgehen sollten (Verkauf der Anteile, GmbH & Co. KG usw.). Die Frage hier ist sicherlich auch, wieviel persönliche Toleranz (und Geld) man hat, falls man sich für ein komplexes Konstrukt entscheidet und dann im schlimmsten Fall vor Gericht gehen muss, was sich dann auch mal Jahre ziehen kann (+ Kosten für Steuerberater usw.). Die Schlussfolgerung für mich war, dass ich wahrscheinlich einfach zu "arm" für ein komplexes Konstrukt bin, da ich nicht das Geld habe, einen Steuerberater für ewig viele Stunden zu bezahlen, falls das Finanzamt alles anders sieht.
  • Insgesamt hat er also quasi diese "high-level" Gedanken zur generellen Strategie, die so kein anderer Steuerberater hatte. Fand ich super hilfreich.

Stundung der Wegzugsteuer
  • Er war sich nicht sicher, ob die Stundung der Wegzugsteuer bei einem Wegzug außerhalb der EU überhaupt noch möglich ist.
  • Unabhängig davon merkte er an, dass bei einer solchen Stundung entsprechend hohe Stundungszinsen anfallen würden (das wussten die Juhn-Leute z.B. nicht, spannend). Die sind üblicherweise 5% höher als der jeweilige Basiszinssatz, also erheblich. Stundung sollte man sich also gut überlegen.

Reduzierung der Einkommenssteuer
  • Er meinte, die Wegzugsteuer wird ja ganz normal im Rahmen der Einkommenssteuererklärung festgesetzt und lässt sich dann auch mit anderen Steuern verrechnen (das wusste ich z.B. noch nicht). Dementsprechend wäre eine Idee, sich quasi Steuervergünstigungen anderswo zu holen, die man dann mit einer hohen Wegzugsteuer verrechnen könnte. Das wären aktuell z.B. Investitionen in erneuerbare Energien, Spenden an wohltätige Stiftungen, oder die Renovierung von Immobilien, sofern man diese schon länger als 3 Jahre besessen hat.
    Auch eine spannende Idee, die kein anderer Steuerberater so hatte.
    (Einschränkend muss man sagen, dass ich das mit den erneuerbaren Energien später recherchiert habe und das nicht so trivial ist. Das sind mitunter geschlossene Fonds mit intransparenten Kostenstrukturen. Außerdem muss man dafür ggf. ein Einzelunternehmen gründen und sowas will man vor dem Wegzug ja gerade nicht machen)

Kapitalerträge
  • Kann man seine unrealisierten Kapitalerträge einfach beim Wegzug mitnehmen und dann im Ausland realisieren, wo es ggf. keine Kapitalertragssteuer gibt? --> Ja, sofern man eben weniger als 500k€ Einstandswert pro ETF hat. Spannend.

Was machen mit Holding-GmbH?
  • Das Problem mit der Holding-GmbH ist, dass der Ertragswert ggf. niedrig ist (ETF-Gewinne usw.), aber der Substanzwert ist wahrscheinlich sehr hoch (= Wert der ETFs). Dementsprechend ist die Wegzugsteuer hoch, da man diesen Wert dann mit dem Teileinkünfteverfahren (ca. 30%) versteuern muss.
  • Die Frage ist also: Wegzugsteuer zahlen oder lieber vorher alles aus der Holding-GmbH ins Privatvermögen ausschütten? --> Die Antwort ist ausschütten, weil die 26% Kapitalertragssteuer bei Ausschüttung günstiger sind als das Teileinkünfteverfahren plus eine später ggf. anfallende Quellensteuer. Je nach Zielland ist es nämlich so, dass man bei einer späteren Ausschüttung im Zielland nochmal 15% deutsche Quellensteuer zahlen müsste (ggf. mit Anrechnung im Zielland, wird kompliziert). Die Wahl ist also entweder 26% deutsche Kapitalertragssteuer bei direkter Ausschüttung in Deutschland vor dem Wegzug, oder ca. 30% + 15% Steuer bei Wegzug und späterer Ausschüttung.
    (Nebenbei bemerkt ist hier ggf. eine bessere Lösung die Einbringung der Holding-GmbH in eine GmbH & Co. KG. In dem Szenario muss man dann erst mal gar nicht ausschütten und die ETFs können weiter Kursgewinne "sammeln")

Unternehmensbewertungen
  • Ein Gutachten von einem Wirtschaftsprüfer kostet locker mal 5k-8k€ pro Unternehmen. Wird also schnell teuer, wenn man Anteile an mehreren Unternehmen hält.
  • Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist günstiger, kostet aber auch ca. 5k€ pro Unternehmen, kann vom Steuerberater gemacht werden. Bietet weniger Spielräume, um eine niedrige Bewertung zu bekommen.
  • Beim vereinfachten Ertragswertverfahren kann man aber das sog. fremdvergleichsübliche Geschäftsführergehalt abziehen. Das ist wahrscheinlich der größte Hebel, um eine niedrige Bewertung zu bekommen (darüber habe ich hier geschrieben).
  • Seine Empfehlung ist, sich mal die Formular vom Finanzamt für das vereinfachte Ertragswertverfahren und für das Substanzwertverfahren plus die Anlagen (hier zum Substanzwertverfahren) anzuschauen. Dadurch wird vieles klarer, weil man sieht u.a., welche Abzüge bei der Bewertung möglich sind (Geschäftsführergehalt usw.). Super spannend und hilfreich, hat mir so kein anderer Steuerberater gesagt.

Timing des Wegzugs und Rückkehr
  • Die Wegzugsteuer wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung mit eingereicht und festgesetzt. Dadurch hat man ja relativ viel Zeit, die Steuererklärung einzureichen und könnte ja bis dahin auch wieder zurückkommen. Wenn man z.B. in 2025 wegzieht, dann hat man bis Anfang 2027 Zeit, die Steuererklärung dafür einzureichen. Theoretisch könnte man bis dahin zurückkehren und würde vermutlich nur die Zinsen auf die Wegzugsteuer (wenn überhaupt zahlen). Ggf. also eine Option, wenn man nur 1-2 Jahre weg ist. Es ist so ein bisschen unklar, ob man in diesem Fall dann trotzdem die Unternehmen alle bewerten muss oder im Rahmen der Steuererklärung einfach angibt (teuer), mittlerweile wieder da zu sein.

Bezahlung aus eigener GmbH nach Wegzug
  • Kann ich meiner eigenen GmbH nach dem Wegzug einfach Rechnungen stellen (fremdvergleichsüblich usw.)? --> Ja, das ist möglich.
    (Endlich mal eine konkrete Antwort hier)

Stiftungen
  • Die deutsche Stiftung hat den Vorteil, dass man Unternehmen teilweise quasi steuerneutral einbringen kann (Verschonungsbedarfsprüfung). Das muss aber ein operatives Unternehmen sein, das man privat hält. Klappt also nicht bei Holding-GmbHs und auch nicht bei Unternehmen, die die Holding-GmbH hält.
  • Bei der Liechtenstein-Stiftung ist es nochmal schwieriger, Unternehme einzubringen (keine Verschonung). Außerdem hat man hier die Wegzugsteuer auf Unternehmensebene, da sie dann quasi Deutschland verlassen.

Zusammenfassung: Patrick Straßer (WSK)

Patrick Straßer ist der Hammer. Einer von diesen Leuten, die irgendwie ganz anders sind als typische Steuerberater: Super pragmatisch, empfiehlt auch mal andere Steuerberater und bietet "Hilfe zur Selbsthilfe", damit man optimalerweise ihn danach nicht mehr braucht. Er ist wirklich meine #1 Empfehlung.

Bzgl. der Wegzugsteuer war mein Eindruck, dass er quasi nur die "simplen" Lösungen komplett begleiten kann, also den Verkauf von Anteilen oder die Zahlung der Wegzugsteuer oder die Stundung. Für alles, was komplexer ist (Stiftung, GmbH & Co. KG, usw.), muss man wahrscheinlich mit einem spezialisierten Steuerberater sprechen. Aber das ist ja okay, er ist da relativ transparent. Und sobald man mit einem spezialisierten Steuerberater gesprochen hat und einen Plan hat, wie man ein spezielles Konstrukt umsetzt (+ Dokumentenvorlagen), dann kommt man einfach zu Patrick Straßer zurück, mit dem man es dann umsetzt.

Mit seinen 200€ / Stunde ist er außerdem verhältnismäßig günstig. Kurzum: Mit Patrick Straßer sollte man auf jeden Fall mal sprechen, 100% Empfehlung!
Kosten / Preismodell: 200€ / Stunde
Ja, ich würde diesen Steuerberater weiterempfehlen.