Juhn Partner

Aktualisiert am 4. Dezember 2025
Juhn Partner ist eine Steuerberatungskanzlei, die auf YouTube viele Videos zum Thema Wegzugsteuer veröffentlicht.

Preismodell

Beratungsgespräche können stundenweise gebucht und bezahlt werden. Der Stundensatz beträgt 475€ / h und abgerechnet wird über einen Online-Zahlungsdienstleister "Digistore24" in Vorkasse - man muss den Betrag also vor dem Telefonat bezahlen.
Übrigens: Komm in unsere Telegram-Community, um dich mit anderen Leuten auszutauschen, die die deutsche Wegzugsteuer für sich gelöst haben!
Zusammenfassung

4,0

Gut

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Kompetenz
5,0
Gesamteindruck
4,0
Preis / Leistung
3,0

1 Erfahrungsbericht

Juhn Partner Erfahrungsbericht vom 28. November 2025

Dr. Oliver Eidel Dr. Oliver Eidel Aktualisiert am 4. Dezember 2025
Kompetenz
5,0
Preis / Leistung
3,0
Gesamteindruck
4,0
Juhn Partner ist wahrscheinlich der Steuerberater in Deutschland mit dem besten Marketing - über seine YouTube-Videos bin ich ursprünglich auf das Thema Wegzugsteuer aufmerksam geworden.

Ich habe im Anschluss über das Kontaktformular ein Beratungsgepräch gebucht.

Erster Kontakt

Man kann entweder sofort dort anrufen (Telefonnummer steht auf der Webseite) oder über der Kanzlei über das Kontaktformular - am Ende läuft das dann auf einen Rückruf hinaus. Man spricht dann mit einer "Assistenzperson", die keine Steuerberatung anbietet und letztlich nur die ganzen Daten erhebt (steuerliche Situation, Unternehmensanteile, Zielland usw.). Das Preismodell wird dann auch erklärt (s.u.). Dann vereinbart man den Beratungstermin mit einem Steuerberater.

Preismodell

Das Erstgespräch mit der Assistenzperson ist kostenlos, das eigentliche Gespräch mit einem Steuerberater kostet dann 475€ / Stunde. Abgerechnet wird in vollen Stunden, d.h. man zahlt üblicherweise 475€ (netto), da man eine volle Stunde als Beratungsgespräch gebucht hat.

Die Zahlung erfolgt in Vorkasse (!) über eine Online-Zahlungsabwicklung namens "Digitstore24" (?). Man kann u.a. per Kreditkarte oder PayPal zahlen.

Die Zahlung muss man zwischen dem Erstgespräch und vor dem Beratungsgespräch leisten, sonst wird der Termin für das Beratungsgespräch storniert.

Beratung

Mein Beratungstermin war mit dem Steuerberater Felix Becker. Oftmals würde man ja denken, man spricht direkt mit Christoph Juhn, da er in den meisten YouTube-Videos für die Kanzlei auftritt, das ist aber bei weitem nicht der Fall - man spricht als "normaler" Kunde wahrscheinlich immer mit einem angestellten Steuerberater der Kanzlei.

Für den Kontext hier grob meine persönliche Situation: Operative deutsche GmbH, die ich über eine Holding-GmbH besitze; außerdem noch Beteiligungen >1% an ausländischen Kapitalgesellschaften.

Hier die Vorschläge von Felix Becker, nach Thema sortiert:

Immobilien in Deutschland:
  • Bei der Vermietung deutscher Immobilien im Privatbesitz bleibt man weiterhin begrenzt steuerpflichtig, d.h. man zahlt auf die Vermietungseinkünfte weiterhin deutsche Steuern (jährliche Steuererklärung abgeben usw.).

Ausländische Kapitalgesellschaften:
  • Generell gesprochen, könnte die Bewertung der Unternehmensanteile hier schwierig werden, da bei ausländischen Gesellschaften oftmals keine ausreichende Buchhaltung usw. vorliegt. Muss man ggf. beachten - vielleicht aber auch kein Problem, kommt auf die Buchhaltung an.

Deutsche operative GmbH:
  • Idee #1: Bei der deutschen operativen GmbH könnte man einfach das Geschäftsführergehalt auf 120k-150k€ / Jahr erhöhen, das würde die Bewertung dann nahezu auf null reduzieren, da die GmbH "nur" einen Jahresgewinn von rund 100k€ hat. Klang nach einem guten Vorschlag und macht Sinn - haben mir andere Steuerberater auch so empfohlen.
  • Idee #2: Alternativ könne man einen sog. "Asset Deal" mit einem nicht-nahestehenden Person machen - wenn man also z.B. einen guten Freund oder Freundin hat, könnte man die Gegenstände des Unternehmens an diese Person verkaufen (die dafür vorher ein Unternehmen gründen müsste, optimalerweise im Ausland). Das deutsche Unternehmen hätte im Anschluss also "nur" Geld auf dem Konto und keine Gegenstände (Assets) mehr. Das Geld würde man als Gewinn dann versteuern und auszahlen.
    Später, wenn man im Ausland ist, würde der Freund / Freundin einem die Firma überschreiben. Hier müsste man schauen, ob es im Zielland ggf. Schenkungssteuer gäbe.
    Der Vorteil des Modells ist, dass man, obwohl man den Ertrag aus dem Asset-Verkauf ja in Deutschland versteuern muss, hier quasi die Bewertung reduzieren kann, da der Freund / Freundin einem ja nicht unbedingt einen extrem hohen Preis für die Assets zahlen müssen. Da dies ein Geschäft unter fremden Dritten sei (und z.B. nicht unter Familienmitgliedern), wäre ein geringer Preis hier kein Problem.
    Der Nachteil des Modells ist, dass man einen großen Teil seines Vermögens temporär einer anderen Person übergibt. Das Risiko kann man ggf. vertraglich reduzieren, aber es bleibt natürlich schon ein erheblicher Nachteil.
  • Könnte man den Asset-Deal nicht einfach mit sich selbst machen, nachdem man weggezogen ist? Meine Idee hier war also, dass man die Wegzugsteuer zahlt (niedrige Bewertung, Geschäftsführergehalt usw.) und dann, sobald man im Ausland ist, dort ein Unternehmen gründet, das die Assets der deutschen GmbH kauft.
    Scheinbar ist das aber keine allzu gute Idee, da das Finanzamt bei solchen Transaktionen, bei denen der Besitzer / Gesellschafter auf beiden Seiten involviert ist, genauer hinschaut; außerdem muss man solche Transaktionen im Jahresabschluss angeben.
    Er meinte, dass es ggf. ja auch eine Option sei, die GmbH in Deutschland zu belassen, wenn z.B. kein allzu großes Wachstum absehbar wäre.
  • Idee #3: Ich könnte eine Holding - GmbH & Co. KG gründen. Das ist eine der gängigen Lösungen für die Wegzugsteuer, aber mit weiteren Kosten verbunden. Man braucht u.a. einen deutschen Geschäftsführer, Substanz in Deutschland (Büro usw.) und muss "originär gewerblich" tätig sein. Außerdem ist eine GmbH & Co. KG eine Voraussetzung, wenn man seine GmbH später mal in eine Liechtenstein-Stiftung überführen möchte - scheinbar zahlt eine GmbH bei einem solchen Vorgang deutsche Wegzugsteuer, während eine GmbH & Co. KG das nicht tut (warum?).
    Trotzdem schreckten mich hier die laufenden Kosten der GmbH & Co. KG ab und eigentlich will ich ja nicht noch eine weitere deutsche Gesellschaften gründen.
  • Idee #4: Stiftung in Liechtenstein gründen und die GmbH (bzw. eher die neue Holding - GmbH & Co. KG) dorthin überführen. Die Stiftung kostet 20-30k€ / Jahr, da der "Treuhänder" sich das entsprechend so bezahlen lässt (man darf die Stiftung nicht selbst "besitzen") (ich habe später in Gesprächen mit anderen Beratern dann gelernt, dass sich der Preis durchaus auf ca. 10k€ / Jahr runterverhandeln lässt). Ein Vorteil der Liechtenstein-Stiftung ist, dass sie keine Kapitalertragssteuern auf Dividenden zahlt, man hat also erst mal nur die 30% Steuerlast auf Gewinn in der GmbH (Körperschaftssteuer usw.) aber dann keine weiteren Steuern bei der Ausschüttung in die Stiftung. Solange man aber in Deutschland steuerlich ansässig ist, zahlt man natürlich trotzdem 26% Kapitalertragssteuern bei Ausschüttung von der Stiftung an sich selbst.
    Eine weitere Voraussetzung hier sei, dass die Holding-GmbH & Co. KG jeweils zu mindestens 25% an den einzelnen GmbHs beteiligt sind, damit man sie unproblematisch in die Stiftung überführen kann (?).
  • Idee #5: Unternehmen niedrig bewerten und Wegzugsteuer stunden lassen. Die Idee hier kam eigentlich von mir, nicht von ihm. Er meinte aber, dass es machbar wäre (scheint damit aber wenig Erfahrung zu haben). Wenn man wegzieht, eine Rückkehrabsicht hat und innerhalb von 11 Jahren zurückkehrt (wie ich hier beschrieben hatte), bekommt man die Wegzugsteuer erstattet. Ich habe ihn noch gefragt, ob man hier Stundungszinsen zahlt - er war sich nicht sicher und meinte am Ende "nein". Nach meiner Recherche zahlt man die aber trotzdem - vielleicht noch ein Datenpunkt dafür, dass er diese Lösung selten bis gar nicht für deren Kunden umsetzt.

 Sonstige Themenpunkte
  • Was würde er in meiner Situation machen? --> Kommt drauf an, wie lang ich wegziehen und ob ich ggf. zurückkommen möchte. Die Steuererklärung des Wegzug-Jahres wird ja erst ca. 1.5 Jahre später fällig, d.h. man könnte innerhalb der 1.5 Jahre immer noch zurückziehen und keine Wegzugsteuer zahlen (da man sie direkt wieder erstattet bekommt - habe ich hier ausführlich beschrieben).
  • Kann man seine Wohnung behalten? --> Schlüsselgewalt ist entscheidend, d.h. man könnte sie z.B. untervermieten. Solange man selbst nicht mehr die Schlüssel hat, wäre das okay.
  • Was ist das offizielle Datum des Wegzugs - erst, wenn man woanders steuerlich ansässig ist (z.B. 180 Tage woanders) oder, sobald man Deutschland verlässt? --> Das Datum der Abmeldung in Deutschland.
  • Was passiert, wenn man nirgendwo steuerlich ansässig wird (digitaler Nomade)? --> Theoretisch bleibt man dann in Deutschland steuerlich ansässig, keine allzu gute Situation. Ein Graubereich besteht wahrscheinlich darin, wenn man laut Doppelbesteuerungsabkommen woanders steuerlich ansässig wird, dort aber aus diversen Gründen keine Bescheinigung dafür erhält.
  • Fordert das Finanzamt jährlich dann eine Bestätigung, dass ich woanders steuerlich ansässig bin und dort Steuern zahle? --> Nicht, soweit er weiß. Man muss ggf. jährlich einen Fragebogen des Finanzamts ausfüllen, in dem man seinen Wohnort usw. bestätigt. Man muss aber (soweit er weiß) keine Dokumentation anhängen, die z.B. die im Ausland gezahlten Steuern auflistet.

Zusammenfassung & Eindruck: Juhn Partner

Insgesamt hatte ich einen positiven Eindruck vom Beratungsgespräch. Der Preis ist zwar wirklich nicht günstig (475€ / h netto, also brutto 565.25€) und die Zahlung per Vorkasse über den sehr merkwürdigen Digistore24-Onlineshop (?) nervt ein wenig, aber ich habe einiges gelernt und viele Ideen waren wirklich Aspekte, die andere Steuerberater so nicht kannten und die wirklich hilfreich waren - z.B. die spezifischen Aspekte der Liechtenstein-Stiftung (vorher GmbH & Co. KG haben da Einbringung leichter ist) und auch die Idee mit dem Asset-Deal.

Ansonsten muss man sich aber bewusst sein, dass die Kanzlei sich vermutlich stark auf wohlhabendere Kunden spezialisiert hat. Wenn man, wie ich, "nur" eine kleine GmbH mit ggf. einer Holding-GmbH hat, dann ist man für diese Kanzlei zu "arm". Das heißt also, dass man wahrscheinlich nicht das Budget hat, Juhn Partner mit der Umsetzung zu beauftragten - ich kann mir gut vorstellen, dass das mindestens einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag kosten würde. Stattdessen muss man selbst viel recherchieren und die einzelnen Punkte dann in einem bezahlten Gespräch mit den Juhn-Leuten diskutieren.

Das wiederum ist finanziell ja durchaus machbar, da man dann "nur" die 475€ für jedes Gespräch zahlt und dann optimalerweise nach 1-3 Gesprächen in grobes Konzept hat, das man dann selbst umsetzt (bzw. umsetzen muss). Hier kann man dann im Optimalfall seinen (günstigeren) Haus-Steuerberater einbinden.

Ich würde Juhn Partner also weiterempfehlen! Felix Becker war sehr kompetent und die Ideen waren super. Am Ende, wie gesagt, mit der Einschränkung, dass man als nicht-extrem-reicher Unternehmer sich dann eben "nur" auf einzelne Beratungsstunden beschränken muss und am Ende die gewählte Lösung selbst umsetzt.

Update: Angebot

In der Zwischenzeit habe ich ein Angebot von Juhn Partner erhalten, da ich erwägt hatte, mit ihnen zusammenzuarbeiten. Die Kostenstruktur bestätigt leider meinen Eindruck, dass man als Normalsterblicher leider zu "arm" für Juhn ist: Der Stundensatz beträgt 475€ / h, abgerechnet in 5-Minuten-Inkrementen (ist ja nicht schlecht soweit), aber das Mindesthonorar beträgt 1.9k€ (!) und ist im Voraus zu zahlen (!). Das ist wiederum ziemlich krass.

Man kann die Kanzlei also leider nicht mal eben so für eine Stunde in Anspruch nehmen, sondern muss mindestens 1.900€ zahlen.

Aus deren Sicht kann ich's teilweise nachvollziehen, da man die "armen" Kunden (wie mich) heraus-selektieren möchte und sich letztlich auf die wohlhabenderen Leute fokussiert, für die 1.9k€ nicht sonderlich viel Geld sind.

Trotzdem schade, dass man dann aber letztlich alleine gelassen wird und seine Lösung selbst umsetzen muss, wenn man das Budget dafür nicht hat.
Kosten / Preismodell: 475€ / Stunde
Ja, ich würde diesen Steuerberater weiterempfehlen.