Innerhalb von 1-2 Jahren zurückkehren und keine Wegzugsteuer zahlen
Ein interessanter "Hack", den ich herausgefunden habe ist, innerhalb von 1-2 Jahren nach Deutschland zurückzukehren. Dadurch zahlst du, vereinfacht gesagt, keine Wegzugsteuer, da du deine Steuererklärung mit deiner Wegzugsteuer quasi zeitgleich mit deiner Rückkehr einreichst.
In Kürze
- Du deklarierst deinen Wegzug inkl. deiner Wegzugsteuer generell erst mit deiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr, in dem du weggezogen bist.
- Da du generell (mit Steuerberater) etwas mehr als ein Jahr Zeit hast, deine Steuererklärung für das jeweilige Jahr einzureichen, musst du in dieser Zeit noch keine Wegzugsteuer zahlen.
- Du kehrst dann nach ca. einem Jahr nach Deutschland zurück und reichst deine Steuererklärung mit deinem Wegzug ein und sagst dem Finanzamt gleichzeitig Bescheid, dass du wieder da bist.
- Generell fällt hier zwar Wegzugsteuer an, du bekommst sie aber direkt wieder erstattet, da da zurückgekehrt bist. Es ist unklar, ob du hier trotzdem die Stundungszinsen zahlen musst.
Im Detail: Innerhalb von 1-2 Jahren zurückkehren und keine Wegzugsteuer zahlen
Ein interessanter Hack, den ich herausgefunden habe, besteht darin, innerhalb von 1-2 Jahren zurückzukehren. Dadurch hast du insgesamt relativ wenig Bürokratie und zahlst, vereinfacht gesagt, keine Wegzugsteuer. Das liegt daran, dass du deinen Wegzug und deiner Wegzugsteuer ja erst im Rahmen deiner normalen Einkommenssteuererklärung für ein bestimmtes Jahr deklarierst. Und die musst du ja erst im Folgejahr oder sogar mehr als ein Jahr später (mit den entsprechenden Fristen) einreichen.
Wenn du also z.B. zum 31.12.2025 wegziehst, musst du dies erst bei deiner Einkommenssteuererklärung 2025 einreichen. Wenn du deine Steuererklärung mit einem Steuerberater machst (was hier sowieso sehr zu empfehlen ist), hast du für die 2025er Steuerklärung dafür bis zum 01.03.2027 (!) Zeit. Du könntest also das gesamte Jahr 2026 im Ausland wohnen, keine Steuern in Deutschland zahlen und dann im Februar 2027 zurückkommen.
Theoretisch würde natürlich schon Wegzugsteuer anfallen, da du am 31.12.2025 weggezogen bist. Da du mittlerweile aber wieder zurückgekehrt bist, wird dir die Steuer erstattet.
Mir ist nicht ganz klar, wie das Procedere dann in der Praxis abläuft, aber ich vermute, dass dein Steuerberater dann einfach dem Finanzamt erklärt, dass zwar Wegzugsteuer anfallen würde, du aber mittlerweile wieder da bist. Das "schlimmste" was hier auf dich zukommen könnte wäre, dass du 1) deine Unternehmensanteile trotzdem bewerten musst, um die Wegzugsteuer zu berechnen (5k€ / Unternehmen Steuerberaterkosten) und 2) ggf. Stundungszinsen für das eine Jahr zahlen musst.
Ob das in der Praxis dann aber wirklich so ist, weiß ich nicht - vielleicht gibt's hier eine unkompliziertere Lösung, die dein Steuerberater mit dem Finanzamt vereinbaren kann. Leider gibt es recht wenig Steuerberater, die genau dieses Szenario mal durchgemacht haben, daher war es schwer, herauszufinden, wie es abläuft.
Für wen eignet sich diese Lösung?
Wenn du also z.B. zum 31.12.2025 wegziehst, musst du dies erst bei deiner Einkommenssteuererklärung 2025 einreichen. Wenn du deine Steuererklärung mit einem Steuerberater machst (was hier sowieso sehr zu empfehlen ist), hast du für die 2025er Steuerklärung dafür bis zum 01.03.2027 (!) Zeit. Du könntest also das gesamte Jahr 2026 im Ausland wohnen, keine Steuern in Deutschland zahlen und dann im Februar 2027 zurückkommen.
Theoretisch würde natürlich schon Wegzugsteuer anfallen, da du am 31.12.2025 weggezogen bist. Da du mittlerweile aber wieder zurückgekehrt bist, wird dir die Steuer erstattet.
Mir ist nicht ganz klar, wie das Procedere dann in der Praxis abläuft, aber ich vermute, dass dein Steuerberater dann einfach dem Finanzamt erklärt, dass zwar Wegzugsteuer anfallen würde, du aber mittlerweile wieder da bist. Das "schlimmste" was hier auf dich zukommen könnte wäre, dass du 1) deine Unternehmensanteile trotzdem bewerten musst, um die Wegzugsteuer zu berechnen (5k€ / Unternehmen Steuerberaterkosten) und 2) ggf. Stundungszinsen für das eine Jahr zahlen musst.
Ob das in der Praxis dann aber wirklich so ist, weiß ich nicht - vielleicht gibt's hier eine unkompliziertere Lösung, die dein Steuerberater mit dem Finanzamt vereinbaren kann. Leider gibt es recht wenig Steuerberater, die genau dieses Szenario mal durchgemacht haben, daher war es schwer, herauszufinden, wie es abläuft.
Für wen eignet sich diese Lösung?
- Du weißt sehr konkret, dass du innerhalb der nächsten 1-2 Jahre nach Deutschland zurückkehren wirst.
Oder: Du weißt zwar noch nicht, wann du nach Deutschland zurückkehren wirst, bist aber flexibel (remote work usw.) und könntest relativ spontan innerhalb von 1-2 Jahren wieder nach Deutschland zurückkehren. - Du hast Anteile an wenigen Unternehmen (1-2), sodass die Steuerberaterkosten sich für Unternehmensbewertungen für die Wegzugsteuer in Grenzen halten (5k€ pro Unternehmen).
Für wen eignet sich diese Lösung nicht?
- Du weißt sehr konkret, dass du für länger als 1-2 Jahre aus Deutschland wegziehen wirst.
- Du hast Anteile an vielen Unternehmen (>2), sodass die Steuerberaterkosten für Unternehmensbewertungen anfangen, teurer zu sein (5k€ pro Unternehmen) als sich eines der anderen Konstrukte aufzusetzen.
Zusammenfassung
Die größte Unsicherheit besteht hier in der konkreten Umsetzung, für die ich leider keine Erfahrungsberichte gefunden habe. Wie läuft also die Kommunikation mit dem Finanzamt in der Praxis, vor allem bei der Rückkehr? Sagt dein Steuerberater einfach "der Mandat ist wieder da" - musst du dann trotzdem deine Unternehmen bewerten lassen und die theoretische Wegzugsteuer zahlen, obwohl sie dir direkt wieder erstattet wird? Und was ist mit den Stundungszinsen, muss man die auch zahlen?
Das sind Fragen, auf die ich in meiner Recherche leider keine Antworten gefunden habe. Außerdem scheint die Anzahl Steuerberater, die das ganze mal durchgemacht habe, äußerst gering zu sein - verständlich, da ja bereits die Anzahl an Mandaten, die so etwas machen, gering ist.
Fest steht aber, dass es funktionieren würde - die Erstattung der Wegzugsteuer gibt's ja auf jeden Fall, es wird aber nur auf die Details ankommen (Unternehmensbewertung ja/nein, Stundungszinsen zahlen ja/nein usw.). Das Wichtigste ist hier wahrscheinlich, sich einen Steuerberater zu suchen, der den konkreten Fall schon mal so durchgemacht hat.
Das sind Fragen, auf die ich in meiner Recherche leider keine Antworten gefunden habe. Außerdem scheint die Anzahl Steuerberater, die das ganze mal durchgemacht habe, äußerst gering zu sein - verständlich, da ja bereits die Anzahl an Mandaten, die so etwas machen, gering ist.
Fest steht aber, dass es funktionieren würde - die Erstattung der Wegzugsteuer gibt's ja auf jeden Fall, es wird aber nur auf die Details ankommen (Unternehmensbewertung ja/nein, Stundungszinsen zahlen ja/nein usw.). Das Wichtigste ist hier wahrscheinlich, sich einen Steuerberater zu suchen, der den konkreten Fall schon mal so durchgemacht hat.
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Dr. Oliver Eidel
Ich bin Oliver und bin Unternehmer aus Deutschland - mein bekanntestes Unternehmen ist OpenRegulatory, welches eine Compliance-Software für Medizinprodukte-Hersteller anbietet.
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)