Wegzugsteuer Stundung durch Rückkehrabsicht
Eine relativ einfache Lösung zur Wegzugsteuer besteht darin, eine sog. "Rückkehrabsicht" nach Deutschland zu haben. Vereinfacht gesagt zahlst du dann keine Wegzugsteuer, wenn du innerhalb von 12 Jahren nach Deutschland zurückkehrst (s.u.).
Das ist hauptsächlich für einen Wegzug außerhalb der EU relevant, da bei einem Wegzug innerhalb der EU die Wegzugsteuer üblicherweise sowieso unbefristet zinslos gestundet werden kann.
Das ist hauptsächlich für einen Wegzug außerhalb der EU relevant, da bei einem Wegzug innerhalb der EU die Wegzugsteuer üblicherweise sowieso unbefristet zinslos gestundet werden kann.
In Kürze
- Wenn du beabsichtigst innerhalb der nächsten 12 Jahre (7 Jahre + 5 Jahre Verlängerung) nach Deutschland zurückzukehren, kannst du die Wegzugsteuer auf Antrag stunden lassen. Das heißt, du zahlst sie (erst mal) nicht.
- Du zahlst aber Stundungszinsen und musst eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Als Sicherheitsleistung werden üblicherweise Immobilien und/oder Wertpapiere akzeptiert. Lustigerweise akzeptiert das Finanzamt oftmals nicht deine GmbH-Anteile, obwohl es ja eben diese sehr hoch bewertet hat.
- Deine Rückkehrabsicht muss nicht zum Zeitpunkt des Wegzugs bestanden haben (BFH-Urteil vom 21.12.2022). In dem Urteil reichte es also prinzipiell, innerhalb von fünf Jahren (?) nach Deutschland zurückzukehren.
Im Detail: Stundung der Wegzugsteuer durch Rückkehrabsicht
Prinzipiell klingt die Stundung der Wegzugsteuer nach einer einfachen Lösung insbesondere für die Leute, die eben nicht "reich" genug sind, sich eines der komplexen Konstrukte aufzubauen (Stiftung, KG-Holding, usw.).
In meinen Gesprächen mit anderen Gründern haben es überwiegend die Leute in Erwägung gezogen, die ein Startup mitgegründet haben, das im Rahmen einer Investitionsrunde mit Venture Capital - Investoren sehr hoch bewertet wurde. Da das Finanzamt solche (teils absurd) hohen Bewertungen berücksichtigt, sind es insbesondere diese Leute, die auf dem "reich" aussehen, in der Realität quasi kein Geld auf dem Konto für irgendwelche Wegzugsteuer-Kosten haben, da sie sich oftmals noch nicht mal ein Gehalt zahlen.
Wie sieht hier also die konkrete Umsetzung aus?
Du musst hier einige Details beachten: So musst trotzdem deine Wegzugsteuer berechnen, also deine Unternehmensanteile bewerten (vereinfachtes Ertragswertverfahren, Steuerberaterkosten usw.) und das Finanzamt schickt dir trotzdem einen Bescheid, dass deine Wegzugsteuer mit einer gewissen Summe festgesetzt wird. Eine Stundung heißt hier also nur, dass die sie (noch) nicht zahlen musst. Außerdem fallen hier Stundungszinsen an, d.h. der Betrag deiner Wegzugsteuer erhöht sich jedes Jahr um ein paar Prozent. Weiterhin fordert das Finanzamt üblicherweise eine Sicherheitsleistung von dir (Immobilien, Wertpapiere). Das heißt also konkret, dass du das Finanzamt für eine deiner Immobilien im Grundbuch einträgst oder dass ein paar Wertpapiere in deinem Depot als Sicherheitsleistung "eingefroren" werden (= du kannst sie nicht verkaufen).
Schritt für Schritt also (+ Kosten):
In meinen Gesprächen mit anderen Gründern haben es überwiegend die Leute in Erwägung gezogen, die ein Startup mitgegründet haben, das im Rahmen einer Investitionsrunde mit Venture Capital - Investoren sehr hoch bewertet wurde. Da das Finanzamt solche (teils absurd) hohen Bewertungen berücksichtigt, sind es insbesondere diese Leute, die auf dem "reich" aussehen, in der Realität quasi kein Geld auf dem Konto für irgendwelche Wegzugsteuer-Kosten haben, da sie sich oftmals noch nicht mal ein Gehalt zahlen.
Wie sieht hier also die konkrete Umsetzung aus?
Du musst hier einige Details beachten: So musst trotzdem deine Wegzugsteuer berechnen, also deine Unternehmensanteile bewerten (vereinfachtes Ertragswertverfahren, Steuerberaterkosten usw.) und das Finanzamt schickt dir trotzdem einen Bescheid, dass deine Wegzugsteuer mit einer gewissen Summe festgesetzt wird. Eine Stundung heißt hier also nur, dass die sie (noch) nicht zahlen musst. Außerdem fallen hier Stundungszinsen an, d.h. der Betrag deiner Wegzugsteuer erhöht sich jedes Jahr um ein paar Prozent. Weiterhin fordert das Finanzamt üblicherweise eine Sicherheitsleistung von dir (Immobilien, Wertpapiere). Das heißt also konkret, dass du das Finanzamt für eine deiner Immobilien im Grundbuch einträgst oder dass ein paar Wertpapiere in deinem Depot als Sicherheitsleistung "eingefroren" werden (= du kannst sie nicht verkaufen).
Schritt für Schritt also (+ Kosten):
- Unternehmensanteile bewerten (ca. 5k€ Steuerberaterkosten pro Unternehmen)
- Wegziehen und Steuererklärung inkl. Wegzugsteuer einreichen, Stundung beantragen
- Ggf. Sicherheitsleistung hinterlegen
- Deine Wegzugsteuer erhöht sich jährlich um Stundungszinsen (aktuell Basiszinssatz + 4,5%!)
- Du kehrst nach Deutschland zurück und zahlst nur die Stundungszinsen.
Für wen eignet sich diese Lösung / Gestaltung?
In meiner Recherche erschien es so, dass diese Lösung sich vor allem für folgende Szenarien eignete:
- Du ziehst in ein Land außerhalb der EU und planst sehr konkret, dass du innerhalb der nächsten paar Jahre nach Deutschland zurückkehren wirst. Außerdem hast du nur 1-2 Beteiligungen an Unternehmen (ansonsten hohe Steuerberater kosten, 5k€ pro Unternehmen pro Wegzug).
- Deine Unternehmen sind nicht absurd hoch bewertet, du zahlst also nicht absurd hohe Stundungszinsen - das Finanzamt nimmt den Jahresgewinn mal den Faktor 13,75, d.h. bei einem Jahresgewinn von 100k€ hast du einen Unternehmenswert von 1,375 Mio. €, eine Wegzugsteuer von ca. 364k€ und somit einen Stundungszins pro Jahr (Basiszins 1,27% + 4,5% = 5,77%) von ca. 21k€. Das ist gar nicht mal so wenig! Bei einem höheren Unternehmenswert zahlst du entsprechend höhere Zinsen.
- Du hast irgendeine Sicherheitsleistung, die du dem Finanzamt anbieten kannst (optimalerweise Immobilien).
Wie du siehst, sind das schon ziemlich spezielle Anforderungen. Insbesondere der Stundungszinssatz ist relativ hoch, sodass man sich bei einer höheren Unternehmensbewertung dann doch fragen muss, ob es wirklich Sinn macht, so hohe jährliche Stundungszinsen zu zahlen oder nicht doch lieber eines der komplexeren Konstrukte (Stiftung, KG-Holding, usw.) aufzusetzen. Am Ende musst du die Kosten der einzelnen Lösungen gegenüberstellen und dich entscheiden.
Daneben ist es relativ leicht, sich zu überlegen, für wen diese Lösung nicht optimal erscheint:
- Du ziehst innerhalb der EU um - dann wird dir die Wegzugsteuer sowieso unbefristet und zinslos gestundet.
- Du hast mehr als 1-2 Unternehmensbeteiligungen - selbst, wenn du eine Stundung beantragen möchtest, musst du jedes Unternehmen durch deinen Steuerberater bewerten lassen, was 5k€ pro Unternehmen pro Wegzug kostet.
- Du willst ggf. mehrfach nach Deutschland zurückkehren und wieder wegziehen - dann zahlst du jedes Mal die 5k€ pro Unternehmensbewertung an deinen Steuerberater und musst jedes Mal auf's neue mit dem Finanzamt die Stundung und Sicherheitsleistung vereinbaren. Klingt nach ziemlichem bürokratischen Aufwand.
- Dein Unternehmen ist so hoch bewertet, dass die Stundungszinsen so hoch wären, dass andere Lösungen kostengünstiger erscheinen.
- Du verkaufst dein Unternehmen vorher.
Wenn du innerhalb von 1-2 Jahren nach Deutschland zurückkehrst gibt es auch einen "Hack", über den ich hier geschrieben habe, der darin besteht, dass du vereinfacht gesagt deine Steuererklärung mit deinem Wegzug erst einreichst, wenn du wieder nach Deutschland zurückgekehrt bist. Dadurch fällt die Wegzugsteuer zwar an, du bekommst sie aber direkt wieder erstattet. Lies dir gerne den Artikel mal durch, da er ein ähnliches Problem löst (Rückkehrabsicht) mit der Einschränkung, dass man eben innerhalb von 1-2 Jahren wieder zurückkehren "muss".
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Dr. Oliver Eidel
Ich bin Oliver und bin Unternehmer aus Deutschland - mein bekanntestes Unternehmen ist OpenRegulatory, welches eine Compliance-Software für Medizinprodukte-Hersteller anbietet.
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)