Fällt die Wegzugsteuer auch auf ausländische Unternehmen bzw. Anteile an?

Dr. Oliver Eidel Fragen & Antworten Aktualisiert am 12. Dezember 2025

Frage

Ich frage mich, ob die deutsche Wegzugsteuer auch auf ausländische Unternehmen bzw. Anteile an Unternehmen anfällt. Weil, wenn nicht - also, wenn die deutsche Wegzugsteuer nur auf deutsche Unternehmen (z.B. GmbHs) anfallen würde, dann könnte ich ja vor meinem Wegzug ein Auslandsunternehmen gründen und die Geschäftstätigkeit nach und nach dorthin verlagern und würde keine Wegzugsteuer zahlen - oder?


Antwort: Wegzugsteuer fällt auch auf ausländische Unternehmen an

Die kurze Antwort ist, dass das so nicht funktioniert, da die deutsche Wegzugsteuer auch auf ausländische Unternehmen bzw. deine Anteile an ausländischen Unternehmen anfällt.

Im Gesetz ist explizit geregelt, dass Unternehmensanteile an Kapitalgesellschaften, bei denen du mehr als 1% an der Gesellschaft hältst, von der deutschen Wegzugsteuer betroffen sind.

Ein paar Beispiele:
  • Du hältst 100% an einer deutschen GmbH --> Ja, von der Wegzugsteuer betroffen.
  • Du hältst 2% an einer deutschen GmbH --> Ja, von der Wegzugsteuer betroffen.
  • Du hältst 100% an einer Pte. Ltd. in Singapur --> Ja, von der Wegzugsteuer betroffen.
  • Du hältst 100% an einer estnischen OÜ --> Ja, von der Wegzugsteuer betroffen.
  • Du hältst 100% an einer US LLC --> Ja, von der Wegzugsteuer betroffen (Sonderfall s.u.).

Was diese Unternehmen alle gemeinsamen haben ist, dass sie Kapitalgesellschaften sind. Und da du jeweils mehr als 1% an ihnen hältst, bist du durch deine Anteile jeweils von der deutschen Wegzugsteuer betroffen.

Sonderfall US LLC

Die US LLC ist ein interessanter Sonderfall - diese kann nämlich, theoretisch, entweder als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft betrachtet werden. Am Ende hast du faktisch ein Wahlrecht, je nachdem, wie du deinen Gesellschaftsvertrag (operating agreement) ausgestaltest.

Ob die Gründung einer US LLC Sinn macht, während man noch in Deutschland ist.. ich bin mir nicht so sicher. Ich habe mir das im Detail angeschaut und es steht und fällt wahrscheinlich damit, ob du einen deutschen Steuerberater findest, der sich damit auskennt und dafür deine Buchhaltung usw. machen kann.

Negativbeispiele

Hier noch ein paar Negativbeispiele, die nicht unter die deutsche Wegzugsteuer fallen würden:
  • Du hältst 100% an einer US LLC, die als Personengesellschaft klassifiziert ist --> Keine Wegzugsteuer.
  • Du hältst 100% an einer GmbH & Co. KG --> Keine Wegzugsteuer.

Ganz so einfach ist es nun aber dann doch nicht, da es bei Personengesellschaften zu einer sog. "Entstrickung" kommt, vereinfacht gesagt einer Art Wegzugsteuer auf Personengesellschaften. Am relevantesten hier ist wahrscheinlich, ob die Betriebsstätte auch wirklich in Deutschland bleibt; wenn das gegen ist, dann würde wahrscheinlich keine Entstrickung stattfinden.

Konkret also, wenn du eine GmbH & Co. KG hättest, die 1) einen deutschen Geschäftsführer hat (nicht dich), 2) Substanz in Deutschland hat (Büro usw.) und 3) gewerblich tätig ist, dann würdest du hier keine Wegzugsteuer zahlen, da vereinfacht gesagt die GmbH & Co. KG ja in Deutschland verbleibt und dort besteuert wird.

Zusammenfassung

Um die Ausgangsfrage kurz zu beantworten: Ja, die deutsche Wegzugsteuer fällt auch auf deine Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften an.

Die Gründung eines Auslandsunternehmens zur Vermeidung der deutschen Wegzugsteuer macht also prinzipiell keinen Sinn.
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Dr. Oliver Eidel

Ich bin Oliver und bin Unternehmer aus Deutschland - mein bekanntestes Unternehmen ist OpenRegulatory, welches eine Compliance-Software für Medizinprodukte-Hersteller anbietet.

Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)