Unternehmensanteile verkaufen, keine Wegzugsteuer zahlen
Okay, bereit für die wahrscheinlich einfachste Lösung ("Gestaltung") zur deutschen Wegzugsteuer? Einfach deine Unternehmensanteile verkaufen. Falls das eine Option für dich ist, kann das eine der einfachsten Möglichkeiten sein, keine Wegzugsteuer zu zahlen.
In Kürze
- Du verkaufst vor deinem Wegzug aus Deutschland alle Anteile, bei denen du mehr als 1% an jeweiligen Kapitalgesellschaften hältst (internationale Gesellschaften eingeschlossen!).
- Dein Ertrag wird zu knapp 30% besteuert (Teileinkünfteverfahren: 60% besteuert zu 42-45% individuellen Einkommenssteuersatz).
- Danach besitzt du keine Anteile >1% an Kapitalgesellschaften mehr und ziehst du aus Deutschland weg. Du zahlst keine Wegzugsteuer.
Im Detail: Unternehmen verkaufen wegen der deutschen Wegzugsteuer
Dein Unternehmen bzw. deine Unternehmensanteile zu verkaufen, das ist sicherlich eine der drastischsten "Lösungen" zur deutschen Wegzugsteuer. Es kann aber durchaus eine gute Lösung sein, sofern du sowieso über einen potenziellen Verkauf deiner Anteile nachgedacht hast.
Schauen wir uns mal ein konkretes Zahlenbeispiel an! Nehmen wir erst mal an, wir würden unsere Anteile nicht verkaufen und also die deutsche Wegzugsteuer zahlen. Nehmen wir weiter an, wir haben 100% an einer GmbH, die 100k€ Jahresgewinn macht:
Schauen wir uns mal ein konkretes Zahlenbeispiel an! Nehmen wir erst mal an, wir würden unsere Anteile nicht verkaufen und also die deutsche Wegzugsteuer zahlen. Nehmen wir weiter an, wir haben 100% an einer GmbH, die 100k€ Jahresgewinn macht:
- Wegzugsteuer: 100k€ Gewinn * 13,75 Bewertungsfaktor * 0.6 * 0.45 Steuern (Teileinkünfteverfahren) = ~360k€ Wegzugsteuer.
Du müsstest beim Wegzug aus Deutschland also ca. 360k€ an Wegzugsteuer zahlen. - Steuerberatergebühren: 5k€ pro Unternehmen --> hier also 1 * 5k€.
Jedes Unternehmen, das du hältst, muss vom Steuerberater bewertet werden (vereinfachtes Ertragswertverfahren), was nochmal ca. 5k€ pro Unternehmen kostet. Hier kommen also nochmal 5k€ an Kosten auf dich zu.
Insgesamt also eine Wegzugsteuer von ca. 365k€.
Das Problem hierbei ist natürlich, dass du ja keinerlei Geld (liquide Mittel) bekommen hast! Du musst die 365k€ also quasi aus deinen Ersparnissen zahlen oder einen Kredit aufnehmen oder eine 7-jährige Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren - alles nicht sonderlich attraktive Optionen.
Schauen wir uns alternativ einen Verkauf deines Unternehmens an.
Beispiel: Verkauf einer GmbH vor Wegzug aus Deutschland
Erst mal würden wir annehmen, dass dein Unternehmen nicht mit dem absurden Faktor von 13,75 * Jahresgewinn vom Finanzamt bewertet wird, sondern eher mit einem marktüblichen Faktor von 4-5. Nehmen wir also 4, dann wäre dein Unternehmenswert ca. 400k€.
Und nun weiter angenommen, du findest einen Käufer für dein Unternehmen, der es dir für 400k€ abkauft. Dann würde die Rechnung ungefähr so aussehen:
Das Problem hierbei ist natürlich, dass du ja keinerlei Geld (liquide Mittel) bekommen hast! Du musst die 365k€ also quasi aus deinen Ersparnissen zahlen oder einen Kredit aufnehmen oder eine 7-jährige Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren - alles nicht sonderlich attraktive Optionen.
Schauen wir uns alternativ einen Verkauf deines Unternehmens an.
Beispiel: Verkauf einer GmbH vor Wegzug aus Deutschland
Erst mal würden wir annehmen, dass dein Unternehmen nicht mit dem absurden Faktor von 13,75 * Jahresgewinn vom Finanzamt bewertet wird, sondern eher mit einem marktüblichen Faktor von 4-5. Nehmen wir also 4, dann wäre dein Unternehmenswert ca. 400k€.
Und nun weiter angenommen, du findest einen Käufer für dein Unternehmen, der es dir für 400k€ abkauft. Dann würde die Rechnung ungefähr so aussehen:
- 400k€ Verkaufserlös
- -25k€ Anschaffungskosten (Gründung der GmbH usw.)
- = 375k€ Ertrag
- Darauf wieder 0,6 * 0,45 Steuern --> 375k€ * 0,6 * 0,45 = 101,25k€ Steuern
- = 273,75k€, die dir bleiben.
Es ist jetzt relativ schwer zu sagen, ob das "gut" oder "schlecht" ist. Wie die Steuerberater gerne sagen (mit denen ich zuhauf gesprochen habe): Es kommt drauf an. Daneben lassen sich aber schon ein paar Vorteile festhalten:
Vorteile vom Unternehmensverkauf zur Wegzugsteuer-Gestaltung:
- Deine "Gesamt-Steuerlast" ist niedriger: Du zahlst in unserem Beispiel "nur" ca. 101k€ statt 365k€ an Steuern. Das liegt eben daran, dass du dein Unternehmen wirklich verkaufst und dafür "der Markt" dein Unternehmen bewertet, nämlich dein Käufer. Und der nimmt höchstwahrscheinlich einen Faktor, der viel geringer als der vom Finanzamt ist (z.B. 4-5 statt 13,75).
Oder, anders ausgedrückt: Beim Wegzugsteuer tut das Finanzamt so, als hättest du dein Unternehmen verkauft und es besteuert deinen Gewinn dabei. Das Finanzamt bewertet dein Unternehmen extrem hoch. Stattdessen kannst du es einfach wirklich verkaufen und durch einen niedrigeren Kaufpreis implizit niedriger bewerten. Dadurch zahlst du weniger Steuern (hast aber dein Unternehmen tatsächlich verkauft). - Du zahlst die Steuern aus liquiden Mitteln: In anderen Worten, du kriegst Geld (dein Verkaufserlös) und kannst daraus die Steuern zahlen (Teileinkünfteverfahren usw.). Du hast also nicht das Problem, dass du ggf. einen Kredit für die Wegzugsteuer aufnehmen musst oder eine Ratenzahlung vereinbaren musst usw.
- Keine Bürokratie beim Wegzug und bei eventueller Rückkehr: Da du jetzt keine Anteile an Kapitalgesellschaften mehr besitzt, gestaltet sich die "Steuer-Bürokratie" bei deinem Wegzug sehr einfach. Du deklarierst deinen Wegzug einfach normal mit deiner Einkommenssteuererklärung in dem Jahr, in dem du weggezogen bist. Da du keine Anteile an Kapitalgesellschaften besitzt, musst du bzgl. deiner (früheren) Gesellschaften nichts einreichen. Du ziehst also genauso unkompliziert weg, wie jemand, der "nur" ein Angestellter in Deutschland ist und keine Unternehmensanteile besitzt.
Dasselbe bei deiner Rückkehr - du kriegst ja theoretisch die Wegzugsteuer erstattet, wenn du innerhalb von 12 Jahren zurückkehrst, das ist für dich aber irrelevant, da du keine Wegzugsteuer gezahlt hast.
Und nochmal dasselbe bei wiederholten Wegzügen - sofern du weiterhin keine Kapitalgesellschaften besitzt, gestaltet sich das auch wieder einfach. Kompliziert wird's natürlich nur, wenn du dann anfängst, im Ausland wieder zu gründen und dann wieder z.B. nach Deutschland zurückkehrst und dann wieder wegziehen willst - dann hättest du ja ggf. wieder eine Wegzugsteuer, da die Wegzugsteuer auch für Auslandsbeteiligungen gilt.
Und hier noch die Nachteile:
- Du verkaufst dein Unternehmen: Relativ offensichtlicher Nachteil. Du solltest dein Unternehmen nur verkaufen, wenn du unabhängig von deinem Wegzug schon darüber nachgedacht hast. Es macht wenig Sinn, dein Unternehmen zu verkaufen, dann wegzuziehen und dann festzustellen, dass du gerne noch weiter an deinem Unternehmen arbeiten möchtest.
- Wegzugsteuer zahlen kann sich manchmal doch lohnen: Es gibt den theoretischen Fall, dass dein Unternehmen eigentlich mehr wert ist als das Finanzamt mit dem Faktor von 13,75 annimmt. Dann wiederum würde es sich ja theoretisch lohnen, die Wegzugsteuer zu zahlen, aus Deutschland wegzuziehen und dann das Unternehmen zu einem höheren Preis (z.B. Faktor 20) zu verkaufen - dieser Verkauf würde in Deutschland nicht besteuert werden, das war ja der Grund für die Einführung der Wegzugsteuer.
In der Realität dürfte das nur z.B. bei Startups vorkommen, die schnell wachsen und dadurch eine höhere Bewertung rechtfertigen. Und selbst da ist es fraglich, ob das Finanzamt das vereinfachte Ertragswertverfahren (Faktor 13,75) dann auch akzeptiert, da ich Anekdoten darüber gehört habe, dass das Finanzamt sich bei Venture Capital (VC) Investments dann auch die Bewertung in der letzten Investitionsrunde anguckt. Dann würde dieser Vorteil also wegfallen. - Schwer machbar bei mehreren Beteiligungen: Wenn du mehrere kleine Beteiligungen (z.B. 1-20%) an Unternehmen hältst, dürfte es zunehmend schwieriger werden, alle vor deinem Wegzug zu verkaufen.
- Ebenfalls schwer machbar bei Holding-Gesellschaften: Wenn du eine Holding-Gesellschaft hast (z.B. deutsche Holding-GmbH), wird's auch nochmal komplizierter. Zum einen wird es relativ schwierig, eine Käufer für deine Holding-Gesellschaft zu finden - stattdessen müsste wahrscheinlich deine Holding-Gesellschaft erst all ihre Beteiligungen verkaufen und dann müsstest du im Anschluss die Holding liquidieren und vorher alle Gewinne entnehmen (26% Kapitalertragssteuer). Klingt nach ziemlich viel Aufwand. Hier kann sich das Aufsetzen einer KG-Holding lohnen, da ihre Beteiligungen (vereinfacht gesagt) nicht unter die Wegzugsteuer fallen.
Zusammenfassung: Unternehmen verkaufen
Um es nochmal zu wiederholen: Der größte Aspekt hier ist eben sicherlich, dass du es nur machen solltest, wenn du sowieso dein Unternehmen verkaufen wolltest, unabhängig von deinem Wegzug.
Falls das also für dich in Frage kommt, kann es durchaus eine validate Lösung für deine Wegzugsteuer darstellen. Optimalerweise hältst du also nur Anteile an einem Unternehmen (operatives Unternehmen, keine Holding-GmbH) und hast schon einen Käufer.
In den meisten anderen Fällen, in denen du z.B. mehrere Beteiligungen hältst und/oder bereits eine Holding-Gesellschaft hast, dürfte dieses Modell wahrscheinlich nicht in Frage kommen - da würde man dann wahrscheinlich zu einem komplexeren Konstrukt wie einer KG-Holding greifen.
Falls das also für dich in Frage kommt, kann es durchaus eine validate Lösung für deine Wegzugsteuer darstellen. Optimalerweise hältst du also nur Anteile an einem Unternehmen (operatives Unternehmen, keine Holding-GmbH) und hast schon einen Käufer.
In den meisten anderen Fällen, in denen du z.B. mehrere Beteiligungen hältst und/oder bereits eine Holding-Gesellschaft hast, dürfte dieses Modell wahrscheinlich nicht in Frage kommen - da würde man dann wahrscheinlich zu einem komplexeren Konstrukt wie einer KG-Holding greifen.
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Dr. Oliver Eidel
Ich bin Oliver und bin Unternehmer aus Deutschland - mein bekanntestes Unternehmen ist OpenRegulatory, welches eine Compliance-Software für Medizinprodukte-Hersteller anbietet.
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)