Einzelunternehmen statt GmbH: Wegzugsteuer vermeiden
Eine interessante Idee zur Vermeidung des Anfallens der Wegzugsteuer ist die Gründung eines Einzelunternehmens, welches vor dem Wegzug aufgelöst wird. Das ist eine interessante Lösung für diejenigen Unternehmer, die sowieso "solo-selbstständig" sind, d.h. keine Angestellten haben.
In Kürze
- Die Voraussetzung ist, dass du in der Lage bist, unkompliziert deine Tätigkeit zu "pausieren" und dein Unternehmen abzumelden, z.B. als freiberuflicher Software-Entwickler, Grafikdesigner, Berater, usw. - umgekehrt hast du keine Angestellten und keine lang laufenden Verträge mit Kunden, die von einer Tätigkeitsaufgabe betroffen wären.
- Wenn du in den nächsten Jahren erwägst, aus Deutschland wegzuziehen, gründest du jetzt statt einer GmbH ein Einzelunternehmen.
- Das Einzelunternehmen löst du kurz vor deinem Wegzug auf - du musst dann zwar u.a. die Gegenstände versteuern, die jetzt vom Unternehmen in dein Privateigentum übergehen (Laptop, ggf. Kundenlisten usw.), aber dann hast du einen "sauberen" Schnitt und es fällt bei deinem Wegzug keine Wegzugsteuer an, da du weder eine GmbH noch ein anderes
Unternehmen (Einzelunternehmen) besitzt.
Im Detail: Einzelunternehmen statt GmbH gründen und vor Wegzug auflösen, keine Wegzugsteuer
Im Grunde genommen ist diese Lösung (Gestaltung) sehr einfach und die Stichpunkte oben haben eigentlich schon gut beschrieben, worum es geht. Die Idee ist hier also, wenn du perspektivisch in der Zukunft irgendwann mal aus Deutschland wegziehen willst aber schon jetzt eine Selbstständigkeit planst, eben *keine* GmbH zu gründen, sondern ein Einzelunternehmen.
Zur Erinnerung: Ein Einzelunternehmen ist quasi die einfachste (und günstige) Form der Selbstständigkeit in Deutschland. Dein Unternehmensname beinhaltet immer deinen eigenen Namen, also z.B. "Software-Entwicklung Max Mustermann". Die Buchhaltung ist relativ einfach (keine doppelte Buchführung wie bei der GmbH) und die laufenden Steuerberaterkosten sind auch günstiger als bei der GmbH, da kein Jahresabschluss usw. erforderlich ist.
Der einzige "Nachteil" wäre ggf., dass du die Gewinne beim Einzelunternehmen immer mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuerst, also je nach Gewinn 42% - 45%. Da muss man aber erst mal hinkommen. Die GmbH zahlt immer "flat" ca. 30%, aber bei der Ausschüttung aus der GmbH fallen nochmal 26% Kapitalertragssteuer an, am Ende kommt man da letztlich auch auf knapp 50% (von komplexeren Lösungen wie einer Holding-GmbH mal abgesehen).
Die nächste Voraussetzung dieser Einzelunternehmens-Lösung ist, dass du in der Läge wärst, deine Tätigkeit unkompliziert zu "pausieren". Das ist erforderlich, da du dein Unternehmen vor deinem Wegzug aus Deutschland auflösen und abmelden möchtest - da solltest du logischerweise keine Angestellten haben, die darauf angewiesen sind, dass dein Unternehmen weiterhin existiert und monatlich Gehälter zahlt. Und du solltest auch keine lang laufenden Kundenverträge haben, bei denen deine Kunden natürlich erwarten, dass dein Unternehmen ebenfalls weiter existiert, monatliche Rechnungen stellt und eben weiterhin Dienstleistungen erbringt.
Dadurch wird letztlich auch klar, dass diese Idee nur bei den typischen "Freelancer"-Tätigkeiten klappt, also z.B. als freiberuflicher Software-Entwickler oder Grafikdesigner.
Zur Erinnerung: Ein Einzelunternehmen ist quasi die einfachste (und günstige) Form der Selbstständigkeit in Deutschland. Dein Unternehmensname beinhaltet immer deinen eigenen Namen, also z.B. "Software-Entwicklung Max Mustermann". Die Buchhaltung ist relativ einfach (keine doppelte Buchführung wie bei der GmbH) und die laufenden Steuerberaterkosten sind auch günstiger als bei der GmbH, da kein Jahresabschluss usw. erforderlich ist.
Der einzige "Nachteil" wäre ggf., dass du die Gewinne beim Einzelunternehmen immer mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuerst, also je nach Gewinn 42% - 45%. Da muss man aber erst mal hinkommen. Die GmbH zahlt immer "flat" ca. 30%, aber bei der Ausschüttung aus der GmbH fallen nochmal 26% Kapitalertragssteuer an, am Ende kommt man da letztlich auch auf knapp 50% (von komplexeren Lösungen wie einer Holding-GmbH mal abgesehen).
Die nächste Voraussetzung dieser Einzelunternehmens-Lösung ist, dass du in der Läge wärst, deine Tätigkeit unkompliziert zu "pausieren". Das ist erforderlich, da du dein Unternehmen vor deinem Wegzug aus Deutschland auflösen und abmelden möchtest - da solltest du logischerweise keine Angestellten haben, die darauf angewiesen sind, dass dein Unternehmen weiterhin existiert und monatlich Gehälter zahlt. Und du solltest auch keine lang laufenden Kundenverträge haben, bei denen deine Kunden natürlich erwarten, dass dein Unternehmen ebenfalls weiter existiert, monatliche Rechnungen stellt und eben weiterhin Dienstleistungen erbringt.
Dadurch wird letztlich auch klar, dass diese Idee nur bei den typischen "Freelancer"-Tätigkeiten klappt, also z.B. als freiberuflicher Software-Entwickler oder Grafikdesigner.
Beispiel
- Du möchtest dich jetzt als Freelance Software-Entwickler selbstständig machen, überlegst aber auch, in den nächsten paar Jahren aus Deutschland wegzuziehen.
- Vor dem Hintergrund entscheidest du dich für die Gründung eines Einzelunternehmens statt einer GmbH.
- Dein Einzelunternehmen läuft gut - du findest ein paar Kunden, die dich mit der Entwicklung ihrer Software beauftragen.
- Ein paar Jahre später möchtest du aus Deutschland wegziehen. Da deine Kunden (hoffentlich!) alle projektbasiert sind, nimmst du ab einem gewissen Zeitpunkt einfach keine neuen Aufträge mehr an. Einige Monate vor deinem Wegzug hast du keine Arbeit und somit auch keine Umsätze mehr. Du löst dein Einzelunternehmen auf und meldest es ab - dein Steuerberater hilft dir dabei, u.a. korrekt zu berechnen, welche Steuern du ggf. zahlen musst, wenn Betriebsvermögen (Laptop usw.) jetzt in dein Privatvermögen übergeht. Die Steuerlast sollte sich aber in Grenzen halten.
- Du ziehst aus Deutschland weg. Zu diesem Zeitpunkt hast du kein Einzelunternehmen, musst also keine sog. Entstrickung machen (vereinfacht gesagt Wegzugsteuer für Personengesellschaften). Und eine GmbH hast du natürlich auch nicht.
- Du zahlst also keine Wegzugsteuer.
- Im Ausland könntest du theoretisch, ggf. nach einer gewissen Wartezeit, deine Tätigkeit wieder aufnehmen. Dazu würdest du vor Ort (oder in einem anderen Land) ein neues Unternehmen gründen. Du solltest darauf achten, dass es sich hier nicht um eine klassische sog. "Funktionsverlagerung" handelt, d.h. dass du dein Unternehmen einfach ins Ausland verlagert hast. Stattdessen solltest du dafür sorgen, dass es wirklich dein Interesse war, deine Tätigkeit temporär aufzugeben und nach einiger Überlegung wieder im Ausland aufzunehmen. Eine weitere Idee wäre hier auch, dein neues Unternehmen nicht so zu benennen wie dein altes Unternehmen.
Fallstricke
Der größte Fallstrick ist hier sicherlich, eine sog. "Funktionsverlagerung" zu vermeiden. Vereinfacht gesagt ist geschieht eine Funktionsverlagerung, wenn du einfach von heute auf morgen dein deutsches Unternehmen ins Ausland verlagern würdest, also an Tag 1 ein deutsches Unternehmen auflöst und an Tag 2 dein ausländisches Unternehmen (ggf. auch noch mit demselben Namen) gründest. Dann würde dir das Finanzamt unterstellen, dass du dein Unternehmen einfach ins Ausland verlagert hast und das müsstest du besteuern. Das wäre hier also unbedingt zu vermeiden.
Wahrscheinlich ist es ein erheblicher Graubereich, wie viele Tage zwischen dem Auflösen deines deutschen Unternehmens und der Gründung deines ausländischen Unternehmens (nach dem Wegzug) vergehen müssen. Prinzipiell ist es ja absolut plausibel denkbar, dass du wirklich deine Tätigkeit ursprünglich aufgeben wolltest (in Deutschland) und sie nach einiger Überlegungszeit wieder aufnehmen wolltest (im Ausland).
Die Frage, wieviele "Mindest"-Tage dazwischen vergehen sollen und wie das konkret ausgestaltet werden soll, wird wahrscheinlich jeder Steuerberater anders beantworten (und dabei noch ein paar Stunden abrechnen).
Eine Überlegung ist aber auch, dass die Finanzämter bei so "kleinen" Solo-Selbstständigen ggf. gar kein sonderlich großes Interesse haben, das zu verfolgen - das übliche Thema der Funktionsverlagerung betrifft oftmals ja eher große Konzerne, die z.B. die Software-Entwicklung in ein Land mit einem günstigeren Lohnniveau verlagern.
Wann funktioniert es nicht?
Wichtig hervorzuheben ist, wann dieses Modell nicht funktioniert oder sehr schwierig sind. Und das ist, wie oben erwähnt, der Fall, wenn du ein Unternehmen hast, das laufende Verpflichtungen gegenüber Angestellten oder Kunden hast.
Oder, anders ausgedrückt, wenn du Angestellte hast, die monatlich ihr Gehalt ausgezahlt bekommen, dann ist es wohl ziemlich unmöglich, denen mal eben so zu sagen "hey cool, ich will aus Deutschland wegziehen, ich löse das Unternehmen hier mal ein halbes Jahr auf, aber kein Stressn, danach werdet ihr von einem neuen Unternehmen von mir angestellt, ciao".
Genauso schwierig lässt sich das gegenüber Kunden rechtfertigen, die z.B. einen monatlichen Preis für eine wiederkehrende Leistung zahlen, z.B. Beratung oder Software. Denen müsste man ja irgendwie mitteilen, dass das Unternehmen, mit dem sie einen Vertrag geschlossen haben, jetzt "mal eben" aufgelöst wird und im schlimmsten Fall die Leistung temporär auch nicht zur Verfügung steht - bei Software ist das relativ undenkbar.
Alles in allem würde ich stark vermuten, dass dieses Modell also nur bei den klassischen Solo-Selbstständigen bzw. Freelancern eine Chance hat, zu funktionieren.
Zusammenfassung
Wenn du in den nächsten paar Jahren einen Wegzug aus Deutschland erwägst und dich aber jetzt schon selbstständig machen möchtest, überlege dir gut, ob du statt einer GmbH nicht lieber ein Einzelunternehmen gründest.
Wie oben beschrieben, liegt der Vorteil darin, dass du es relativ unkompliziert vor deinem Wegzug auflösen kannst und nach deine Wegzug die Tätigkeit ggf. wieder aufnehmen kannst.
Das Modell funktioniert wahrscheinlich nur, wenn du nicht planst, Angestellte oder lang laufende Kundenverträge zu haben. Sofern diese Voraussetzungen aber gegeben sind, kann es eines der unkompliziertesten und günstigsten Modelle sein, um nicht unter die deutsche Wegzugsteuer zu fallen!
Wie oben beschrieben, liegt der Vorteil darin, dass du es relativ unkompliziert vor deinem Wegzug auflösen kannst und nach deine Wegzug die Tätigkeit ggf. wieder aufnehmen kannst.
Das Modell funktioniert wahrscheinlich nur, wenn du nicht planst, Angestellte oder lang laufende Kundenverträge zu haben. Sofern diese Voraussetzungen aber gegeben sind, kann es eines der unkompliziertesten und günstigsten Modelle sein, um nicht unter die deutsche Wegzugsteuer zu fallen!
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Dr. Oliver Eidel
Ich bin Oliver und bin Unternehmer aus Deutschland - mein bekanntestes Unternehmen ist OpenRegulatory, welches eine Compliance-Software für Medizinprodukte-Hersteller anbietet.
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)
Seit 2025 musste ich mich mit der deutschen Wegzugsteuer auseinandersetzen, da ich nach Thailand auswandern möchte. Auf dieser Webseite teile ich meine Erkenntnisse, die ich mir relativ mühsam durch (teure) Gespräche mit Steuerberatern erarbeiten musste. Hoffentlich spare ich dir dadurch Zeit und Steuerberatergebühren! :)