Jost von Steegen
Veröffentlicht am 28. November 2025
Jost von Steegen ist ein deutscher Steuerberater, der sich u.a. mit der deutschen Wegzugsteuer auskennt. Er war vorher in einer großen Kanzlei auf dem Gebiet tätig und arbeitet nun freiberuflich.
Erstgespräche sind kostenlos. Danach beträgt sein Stundensatz 250€ / Stunde.
Erstgespräche sind kostenlos. Danach beträgt sein Stundensatz 250€ / Stunde.
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Zusammenfassung
4,0
Gut
• 1 Erfahrungsbericht- Kompetenz
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- Gesamteindruck
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- Preis / Leistung
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4,0
1 Erfahrungsbericht
Jost von Steegen Erfahrungsbericht vom 28. November 2025
Dr. Oliver Eidel
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veröffentlicht am 28. November 2025
- Kompetenz
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- Preis / Leistung
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- Gesamteindruck
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Der Steuerberater Jost von Steegen wurde mir von einem befreundeten Unternehmen empfohlen, der den Kontakt herstellte.
Vorab muss ich sagen, dass meine Einschätzung hier ggf. nicht super akkurat ist, da er einer der ersten Steuerberater überhaupt war, mit denen ich das Thema Wegzugsteuer besprochen hatte. Ich hatte also viele allgemeine Fragen, die er gut beantworten konnte - das heißt aber auch, dass ich kaum komplexere bzw. tiefgehende Fragen gestellt habe und somit nicht wirklich beurteilen kann, inwiefern er sich in der Materie am Ende auskennt. Es wäre also interessant, mal herauszufinden, wie er zu exotischeren Themen steht (z.B. Liechtenstein-Stiftung, GmbH & Co. KG - Holding). Das konnte ich hier leider nicht herausfinden.
Hoffentlich ist mein Erfahrungsbericht trotzdem interessant!
Für den Kontext hier grob meine persönliche Situation: Operative deutsche GmbH, die ich über eine Holding-GmbH besitze; außerdem noch Beteiligungen >1% an ausländischen Kapitalgesellschaften.
Hier seine Ideen, nach Themen gruppiert:
Deutsche Immobilien
Vorab muss ich sagen, dass meine Einschätzung hier ggf. nicht super akkurat ist, da er einer der ersten Steuerberater überhaupt war, mit denen ich das Thema Wegzugsteuer besprochen hatte. Ich hatte also viele allgemeine Fragen, die er gut beantworten konnte - das heißt aber auch, dass ich kaum komplexere bzw. tiefgehende Fragen gestellt habe und somit nicht wirklich beurteilen kann, inwiefern er sich in der Materie am Ende auskennt. Es wäre also interessant, mal herauszufinden, wie er zu exotischeren Themen steht (z.B. Liechtenstein-Stiftung, GmbH & Co. KG - Holding). Das konnte ich hier leider nicht herausfinden.
Hoffentlich ist mein Erfahrungsbericht trotzdem interessant!
Für den Kontext hier grob meine persönliche Situation: Operative deutsche GmbH, die ich über eine Holding-GmbH besitze; außerdem noch Beteiligungen >1% an ausländischen Kapitalgesellschaften.
Hier seine Ideen, nach Themen gruppiert:
Deutsche Immobilien
- Man zahlt ganz normal weiterhin deutsche Steuern auf die Einkünfte aus Vermietung.
Deutsche operative GmbH
- Geschäftsführer-Gehalt von aktuell 60k€ / Jahr auf 120k€ / Jahr erhöhen. Da das dann den Jahresgewinn des Unternehmens perspektivisch auf nahe null senkt, ergibt sich dadurch eine sehr niedrige Unternehmensbewertung. Damit wäre das Problem der deutschen operativen GmbH gelöst.
Interessant ist auch, das man das niedrige Gehalt auch beibehalten könnte (60k€ / Jahr) und in der Bewertung trotzdem ein "virtuelles", marktübliches Gehalt (120k€ / Jahr) ansetzen könnte. Das ist in dem normalen Bewertungsverfahren (vereinfachtes Ertragswertverfahren) so möglich. - Es gibt auch exotischere Konstrukte (z.B. Stiftung), die wir aber nicht diskutiert haben.
- Wie kann ich die deutsche GmbH perspektivisch ins Ausland umziehen? Zwei Optionen:
- Option 1 (schlechtere Option): Auslandsunternehmen gründen und Umsätze langsam dorthin verlagern, dann irgendwann das deutsche Unternehmen liquidieren. Das läuft Gefahr, dass das Finanzamt sich anschaut, warum das deutsche Unternehmen liquidiert wurde, obwohl es noch eine Webseite usw. hat. Eigentlich müsste es ja noch Gegenstände (Assets) im Unternehmen geben.
- Option 2 (bessere Option): Auslandsunternehmen gründen und Assets des deutschen Unternehmens an das Auslandsunternehmen verkaufen. Deutsche GmbH bleibt bestehen, um z.B. deutsche Angestellt anzustellen.
(Felix Becker von Juhn meinte, dass ein solcher Deal ggf. vom Finanzamt angeschaut wird, s.u.) - (Ich habe später gelernt, dass die beste Variante wahrscheinlich darin besteht, die deutsche GmbH einfach bestehen zu lassen und die Aktivitäten nicht ins Ausland zu verlagern - stattdessen würde man nach dem Wegzug zukünftige Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen in einem neuen Auslandsunternehmen aufbauen. Sollte am wenigsten Potenzial für Probleme mit dem Finanzamt haben; von daher sind die beiden vorgeschlagenen Optionen hier ggf. nicht sonderlich optimal.)
Ausländische Beteiligungen
- Am einfachsten einfach bewerten lassen und die Wegzugsteuer zahlen. Er hat einen Kontakt, der die Bewertung durchführen kann.
(Es stellte sich später heraus, dass ich die Bewertung der Anteile zu niedrig eingeschätzt hatte und hier also eine höhere Wegzugsteuer anfallen würde - das konnte er nicht wissen. Angenommen, die Anteile wären tatsächlich so wenig wert gewesen, wie ich anfangs dachte, dann wäre das hier eine pragmatische Vorgehensweise gewesen.)
Andere Gedanken
- Muss ich dem Finanzamt einen Nachweis erbringen, dass ich im Ausland auch Steuern zahle? --> Er war sich nicht sicher. Er vermutet, dass das ggf. nur vom Finanzamt angefragt wird, wenn man sich signifikante Beträge aus seiner deutschen GmbH ins Ausland ausbezahlt, z.B. als Dividenden oder als Geschäftsführer-Gehalt. Eine bessere Lösung wäre hier, ein Auslandsunternehmen zu gründen und die Gegenstände (Assets) der deutschen GmbH dorthin zu verkaufen.
(Interessanterweise meinte Felix Becker von Juhn Partner, dass ein solcher Deal dann eine hohe Wahrscheinlichkeit hat, vom Finanzamt angeschaut zu werden, da man quasi als Besitzer von beiden Unternehmen dann Assets vom einen ins andere transferiert.) - Muss ich erst 180 Tage in meinem Zielland wohnen, bis ich dann offiziell in Deutschland weggezogen bin? --> Nein, es gilt das Datum, an dem man seinen Wohnort in Deutschland aufgibt, also an dem Datum, an dem man seinen Mietvertrag kündigt, Strom und Internet abmeldet, usw. Theoretisch könnte man danach wieder eine Zeit lang in Deutschland sein, man dürfte aber eben keinen Mietvertrag unterschreiben und insbesondere keine "Schlüsselgewalt" haben.
Zusammenfassung: Erfahrung mit Jost von Steegen
Alles in allem gilt nochmal der "Disclaimer" von oben: Das war eines meiner ersten Beratungsgespräche mit einem Steuerberater für die deutsche Wegzugsteuer, viele meiner Fragen waren somit allgemeiner Natur und ich kann wenig einschätzen, inwiefern er sich mit komplexeren Lösungen auskennt.
Davon abgesehen war ich mit dem Kontakt zufrieden - er hat meine Fragen gut beantwortet und ist auch schnell zum Punkt gekommen. Super ist auch, dass das Erstgespräch generell kostenlos ist. Ich habe ihm trotzdem angeboten, ihm die Stunde zu bezahlen (da die anderen Steuerberater das auch so machen). Sein Stundensatz dann war 250€ / Stunde.
Würde ich ihn weiterempfehlen? Prinzipiell ja, aber wie gesagt mit einer gewissen Unsicherheit, siehe oben.
Davon abgesehen war ich mit dem Kontakt zufrieden - er hat meine Fragen gut beantwortet und ist auch schnell zum Punkt gekommen. Super ist auch, dass das Erstgespräch generell kostenlos ist. Ich habe ihm trotzdem angeboten, ihm die Stunde zu bezahlen (da die anderen Steuerberater das auch so machen). Sein Stundensatz dann war 250€ / Stunde.
Würde ich ihn weiterempfehlen? Prinzipiell ja, aber wie gesagt mit einer gewissen Unsicherheit, siehe oben.
Kosten / Preismodell:
250€ / Stunde
Ja, ich würde diesen Steuerberater weiterempfehlen.